Ich habe hier eine Testamentsänderung vorliegen, dass hatte ich bisher noch nicht.
Es handelte sich um ein gemeinschaftliches Testamentwo ein Vermächtnis geändert wurde. Kein bestimmter Geldwert wurde für dieses Vermächtnis angegeben.
Wie behandel ich diese Urkunde jetzt?
Mussich in der U-Rolle auch Verfügung von Todes wegen nehme`? Ich denke ja. Kommt das ganze auch in einen Umschlag?? Wird § 46 KostO angewandt (20/10 da gemeinschaftlich?)
Sorry für die vielen Fragen aber kam wie gesagt bei mir noch nie vor
Testamentsänderung
Princess hat geschrieben:Ich habe hier eine Testamentsänderung vorliegen, dass hatte ich bisher noch nicht.
Es handelte sich um ein gemeinschaftliches Testamentwo ein Vermächtnis geändert wurde. Kein bestimmter Geldwert wurde für dieses Vermächtnis angegeben.
Wie behandel ich diese Urkunde jetzt?
wie ein stinknormales Testament
Mussich in der U-Rolle auch Verfügung von Todes wegen nehme`? Ich denke ja.
in die UR eintragen "gemeinschaftliches Testament"; ich hab immer nur Testament eingetragen.
Kommt das ganze auch in einen Umschlag??
nicht nur in einen Umschlag, sondern mit dem Umschlag zum AG
Wird § 46 KostO angewandt (20/10 da gemeinschaftlich?)
ja,das Vermächtnis schätzen und den Wert dann nehmen
Sorry für die vielen Fragen aber kam wie gesagt bei mir noch nie vor