Erhöhung Erbbauzins

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Plumbum
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#1

25.04.2012, 08:29

Guten Morgen :wink1

Ich habe eine Frage .... meine Mandanten möchten, dass der Erbbauzins für das Erbbaurecht erhöht wird. Dies soll im Grundbuch eingetragen werden.


WIe mach ich das?? hat jemand ein Muster oder weiß wo ich gucken kann? im Kersten Bühling find ich des nicht.


Vielen Dank im Voraus!!

Liebe Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#2

25.04.2012, 09:29

Wurde die Erhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel berechnet? Ist im Erbbaugrundbuch eine Vormerkung zur Erhöhung eingetragen?
Schildere mal kurz, wie das Erbbaugrundbuch in Abt. II aussieht.
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Plumbum
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#3

26.04.2012, 14:43

Also nach dem Erbbauvertrag erhöht oder ermäßigt sich der Erbbauzins entsprechend der Änderung des Anfangsgrundgehaltes eines Bundesbeamten. Darauf stützt sich die Berechnung.

Abteilung II:

Erbbauzins von jährlich xy für den jeweiligen Eigentümer

Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs einer Reallast für den jeweiligen Eigentümer

Wohnungsrecht

und das wars...

Unter Veränderungen steht öfter, dass der Erbbauzins erhöht worden ist.

Nach meinen Informationen soll es auch reichen, wenn die Erbbauberechtigen die Erkärung zur Erhöhung vor dem Notar abgeben, ich weiß allerdings nicht wie ich das machen soll :(
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#4

26.04.2012, 14:50

Urkundenrolle-Nr.: /


Eintragungsbewilligung und Antrag


Im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts ________ von _________Blatt ______ sind wir, die unterzeichnenden Eheleute _____________________________________ als Erbbauberechtigte des Erbbaurechts an der Parzelle Gemarkung _________ Flur ___ Flurstück ___ eingetragen.

Das Erbbaugrundbuch von _________ Blatt ______ ist in Abt. II wie folgt belastet:

lfd. Nr. 1:
Erbbauzins von jährlich 1.746,00 DM für den jeweiligen Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks,

lfd. Nr. 2:
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Reallast des Inhalts, dass der Erbbauberechtigte von einem bestimmten Zeitpunkt an einen neu festgesetzten Erbbauzins zu zahlen hat, für den jeweiligen Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück,

lfd. Nr. 3:
Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Dauer des Erbbaurechts zugunsten des jeweiligen Eigentümers des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks,

lfd. Nr. 4:
weiterer Erbbauzins von jährlich 1.159,22 DM für den jeweiligen Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks unter teilweiser Umschreibung der Vormerkung
Abt. II Nr. 2 im gleichen Range mit der Vormerkung und dem Erbbauzins Abt. II Nr. 1 sowie mit Rang vor dem Recht Abt. II Nr. 3.

Im Erbbaugrundbuch ist somit insgesamt ein Erbbauzins in Höhe von 2.905,22 DM, entspricht 1.485,42 €, eingetragen.

Zwischenzeitlich hat sich der Erbbauzins erhöht auf jährlich 1.656,24 € aufgrund der im Erbbaurechtsbestellungsvertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel; im übrigen haben sich Eigentümer und Erbbauberechtigte über die Erhöhung des Erbbauzinses geeinigt.

Demgemäß bewilligen und beantragen wir, die Erbbauberechtigten, den um 170,82 € erhöhten Erbbauzins als Reallast im o. a. Grundbuch ab Eintragung und zwar für den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks und unter teilweiser Ausnutzung der in Abteilung II Nr. 2 eingetragenen Vormerkung einzutragen.

Im übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages.
Unterschreiben brauchen nur die Erbbauberechtigten
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#5

26.04.2012, 15:07

hui :huepf super!!!! Danke danke danke :thx

Jetzt bekomme ich endlich die Akte vom Tisch... !! Bin hier nämlich Einzelkämpfer!!!

Vielen Lieben Dank!!
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