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§ 55 Kosto - Kosten der Beglaubigung von Zeugnissen

Verfasst: 23.04.2012, 21:21
von Sandra 010792
Folgender Fall:

Jemand kommt mit seinem Abitur in die Kanzlei und bittet um 20 beglaubigte Fotokopien dieses Zeugnisses für Bewerbungen an Universitäten. Wie wird hier abgerechnet? Und wie sieht es mit der Dokumentenpauschale aus? Wird einmal 10,00 € für alles berechnet? Oder 20 x 10,00 €? Verstehe den § 55 KostO nicht.
Vielen Dank! :knutsch

Re: § 55 Kosto - Kosten der Beglaubigung von Zeugnissen

Verfasst: 23.04.2012, 21:51
von Gruftie
Hallo Sandra...ich gehe mal davon aus, dass Du noch lernst, oder?

Dann frag ich mal so: Wie oft musst Du den Beglaubigungsstempel auf die Kopien drücken?

Und: Du fertigst doch auch selbst die Kopien an, oder? Dann erhälst Du auch die Dokumentenpauschale...

Re: § 55 Kosto - Kosten der Beglaubigung von Zeugnissen

Verfasst: 24.04.2012, 07:11
von Sandra 010792
Ja, ich lerne noch. In der Schule hatten wir eine ähnliche Aufgabe mit 6 Zeugniskopien. Hier haben wir aber nur 10,00 € abgerechnet.