§ 55 Kosto - Kosten der Beglaubigung von Zeugnissen
Verfasst: 23.04.2012, 21:21
Folgender Fall:
Jemand kommt mit seinem Abitur in die Kanzlei und bittet um 20 beglaubigte Fotokopien dieses Zeugnisses für Bewerbungen an Universitäten. Wie wird hier abgerechnet? Und wie sieht es mit der Dokumentenpauschale aus? Wird einmal 10,00 € für alles berechnet? Oder 20 x 10,00 €? Verstehe den § 55 KostO nicht.
Vielen Dank!
Jemand kommt mit seinem Abitur in die Kanzlei und bittet um 20 beglaubigte Fotokopien dieses Zeugnisses für Bewerbungen an Universitäten. Wie wird hier abgerechnet? Und wie sieht es mit der Dokumentenpauschale aus? Wird einmal 10,00 € für alles berechnet? Oder 20 x 10,00 €? Verstehe den § 55 KostO nicht.
Vielen Dank!