Auszugsweise Ausfertigung... Help!

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Plumbum
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#1

18.04.2007, 15:06

So ich mal wieder, hab jetzt ne dumme Frage, bräuchte aber trotzdem ne Antwort am besten ganz schnell ...

Also ich hab jetzt diesen Erbteilskaufvertrag gemacht. Wir haben da einen Unterpunkt, dass erstmal nur Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften erteilt werden dürfen ohne einen bestimmten Teil der Urkunde.

Wie mache ich sowas...? Ich muss ja eine Ausfertigung dem Grundbuchamt überreichen aber wie machen ich das ohne den bestimmten Teil der Urkunde? Druck ich die nochmal aus ohne diesen Teil und mach bei den Unterschriften ein "gez. Herr Müller" hin oder kopier ich die Urkunde ganz normal für die Ausfertigung und streich den Teil durch? Bin irgendwie verwirrt.. sowas hab ich nämlich noch nicht gemacht.

Danke im voraus! Liebe Grüße von mir für Euch!!
Notargehilfe

#2

18.04.2007, 15:39

Wir decken den zu entfernenden Teil beim Kopieren einfach ab.

Denk daran, den Ausfertigungsvermerk entsprechend abzufassen.

(auszugsweise Ausfertigung ohne ... )

Grüße aus dem Rheiland
Teddybär14
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#3

18.04.2007, 15:53

:zustimm, einfach beim Kopieren abdecken den Teil der nicht rein soll, bei kaufverträgen macht man ja auch auszugsweise beglaubigte ablichtungen, du kannst auch, wenn es möglich ist, die stelle im pc rauslöschen und die seite nochmals ausdrucken.

LG Teddy
Gast

#4

18.04.2007, 16:00

Wir kopieren hier die entsprechende Seite immer so, dass der Teil, der weggelassen werden soll (überwiegend die Auflassung) abdecken.

Dann schreiben wir an diese Stelle mit der Schreibmaschine immer folgendes drauf: "An dieser Stelle folgt die Auflassung." und streichen dann mit Lineal den restlichen Leerraum durch.

Der Ausfertigungsvermerk lautet dann wie folgt: "Vorstehende Abschrift, welche mit der Urschrift mit Ausnahme des § .... (Auflassung) wörtlich übereinstimmt, wird hiermit zum .... Mal ausgefertigt und diese Ausfertigung der .............. erteilt."
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Lotti
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#5

18.04.2007, 16:05

Wenn der wegzukopierende Teil nicht die Auflassung betrifft, sondern einen Teil aus der Urkunde, den nur die Parteien etwas angeht, sozusagen "private" und "nicht grundbuchliche" Sachen, muss du Ausfertigungsvermerk noch wie folgt erweitern:

Hiermit wird ferner bescheinigt, dass die nicht mitkopierten Teile dieses Vertrages, den grundbuchlichen Vollzug nicht berühren bzw. hindern.

Ansonsten stimme ich claudine voll und ganz zu!!!
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Pepsi
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#6

18.04.2007, 16:40

was ihr mit kopieren und schreibmaschine immer habt.. speichert ihr die texte nich und könnt sie dann neu ausdrucken?? wie siehtn das aus mit Schreibmaschine (die womöglich noch ne ganz andere Schrift hat) oder abgedeckt..
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#7

18.04.2007, 16:44

klar wird das gespeichert. aber das raus machen und die seite wieder richtig machen und dann ausdrucken, finde ich immer so umständlich.

Für die Auflassung beispielsweise habe ich immer den gleichen zettel an meinem brett hängen, und dieses brett liegt auf dem weg zum kopierer.das wird dann flux die bux mitgenommen und auf die Auflassung gelegt. und somit ist diese wegkopiert.
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#8

18.04.2007, 16:45

natürlich wird nicht das brett mitgenommen, sondern der zettel, kleiner tippfehler :oops:
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#9

18.04.2007, 16:46

soso.. naja wie ihr meint.. ihr kopiert ja auch sicherlich die Unterschriften ;-)
Gast

#10

18.04.2007, 16:47

Wir machen sämtliche Kopien vom Original bevor dieses geöst wird.
Nur so ist es eine Kopie die mit dem Original übereinstimmt.

Und da ich von der Kopie des Originals was rauskopieren muss, muss ich diesen Teil halt entsprechend abdecken und auf dem wegkopierten Teil den Vermerk machen, was halt an der Stelle steht.

Damit man das besser erkennen kann nehmen wir hierfür EXTRA die Schreibmaschine.
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