Sitze hier und grüble mal wieder zum ....... Mal
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Meine Kollegin -die heute nicht da ist- und ich haben das Thema schon oft durchgekaut, aber sind uns immer noch nicht sicher!
Ich soll einen Kaufvertragsentwurf abrechnen, der nicht durchgeführt worden ist.
Die Beurkundung ist am Beurkundungstag eine Stunde vor dem Termin geplatzt.
Die Berechnung erfolgt ja nun nach § 145 KostO.
Aber nach Absatz (3) oder (1) würdet ihr eine 10/10 Gebühr gem. (3) mit Bezug auf (2) nehmen oder
aber eine 20/10 gemäß Abs. (3) mit Bezug auf (1) Satz 1 ???
Ich habe schon im Forum gesucht, jedoch keine ähnliche Anwort auf meine Frage gefunden.
Vielleicht kann mich ja einer heute am Freitag erleuchten ....?
Herzlichen Dank im Voraus!