Eigentumsumschreibung ohne UB?

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Jupp03/11

#11

21.02.2012, 14:52

Wirksamkeit der Verwalterbestellung?
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Manfred Fisch
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#12

21.02.2012, 14:58

Dann google doch mal (oder schlag nach, falls möglich) was in § 3 GrEStG steht. Da sind alle Tatbestände aufgeführt (und zwar abschließend, sind auch nur acht oder neun), die eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewähren.

Wenn ihr den Antrag IMMER beim GBA ohne UB einreicht, heißt das nicht unbedingt, dass das auch richtig ist. Es kann auch heißen, dass ihr Euch den GB-Ämtern unbeliebt machen wollt. :wink:

Aber nicht vergessen, uns dann die Lösung Deines/Deiner BV zu berichten.

Viele Grüße
Manfred
Trotzkopf
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#13

21.02.2012, 15:02

ne, es ist ja so, dass wir die UB dann noch nachreichen. Die wird ja auf jeden Fall benötigt. Ach menno.
Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
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Manfred Fisch
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#14

21.02.2012, 15:13

Als Motive kommen aus meiner Sicht in Betracht:

- Ihr sammelt Zwischenverfügungen und wollt damit das ganze Büro tapezieren.
- Ihr wollt Euren Fristenkalender mal so richtig voll bekommen.
- da bei Euch nichts zu tun ist, reicht Ihr jede Unterlagen einzeln beim Gericht ein.
- Dein BV hat Post-Aktien und will damit die Dividenhöhe forcieren.
- Ihr wollt eine ungewollte Eintragung nach der AV vermeiden, obwohl diese dem Erwerber gegenüber relativ unwirksam ist aber das ist Euch relativ egal.
- Ihr entwickelt gerade eine neue Form der Beschäftigungstherapie für vegan lebende Azubis.
- mehr Gründe fallen mir spontan nicht ein ...
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Trotzkopf
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#15

21.02.2012, 15:15

nein -.-

P.S haha ;) ich habe schon sooooviele schlechte "Vegan-Witze" gehört ;P

Ich glaub, ich sag ihr gleich, dass ich einfach keinen blassen Schimmer habe. Sie wird dann wieder sagen "Das hab ich aber schon einmal erklärt" ... jaaaa jaaaaa
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Manfred Fisch
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#16

21.02.2012, 15:17

veganer Trotzkopf hat geschrieben:ich habe schon sooooviele schlechte "Vegan-Witze" gehört ;P
Ich kenn noch bessere :mrgreen:
Trotzkopf
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#17

21.02.2012, 15:18

Offtopic ;P
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#18

21.02.2012, 15:31

Nene, Offtopic wäre sowas wie das hier:

Warum essen Veganer keine Hühner?
Weil Eier drin sind.


Und soetwas würde ich NIE machen :mrgreen:
Trotzkopf
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#19

21.02.2012, 16:20

So, die Lösung:

Meine BV stützt sich auf § 878 BGB ...
meint: Wenn wir den Antrag auf Eigentumsumschreibung machen, wenn die UB erst da ist und in der Zeit der Verkäufer aber insolvent wird oder einen Betreuer braucht, haben wir die A***karte.
Ohne Verfügungsbefugnis kein Antrag.
Sicher könnte dann der Betreuer oder Insolvenzverwalter den Antrag stellen, aber das könnte u. U. viel länger dauern.

So.
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#20

21.02.2012, 17:04

:thx

Zum Thema Betreuer: Beschluss OLG Celle 4. Zivilsenat, 4 W 106/06, vom 04.07.2006

Leitsatz
1. Die Vorschrift des § 130 Abs. 2 BGB ist auf die Beschränkung des Betroffenen in seiner Geschäftsfähigkeit durch Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB entsprechend anzuwenden .

2. Ein nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrags mit Auflassungserklärung angeordneter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB berührt die Wirksamkeit der Einigung nicht und steht der Eigentumsumschreibung nicht entgegen.

Zum Thema Insolvenzfestigkeit:
Die Eigentumsumschreibung auf den [Erwerber] setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachlichrechtlichen Verfügungsbefugnis [des Verkäufers] ... voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (Demharter: GBO, 25. Aufl., § 20, Rdnr. 40 und § 19 Rdnr. 56 ff.), was das Grundbuchamt zu überprüfen hat.
Quelle: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat, 20 W 462/04, 20 W 462/2004, vom 21.11.2005

Naja, Berliner eben, was will man da erwarten :mrgreen:

PS: ICH darf das sagen, denn: "Ick bin ein Berliner" :wink:
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