auch wenn das Thema schon einige Male hier im Forum aufgegriffen wurde, wurde ich aus den bisherigen Einträgen nicht schlau.
Also, zum Problem:
Wir haben hier einen Mietkaufvertrag mit Ankaufsoption abgeschlossen:
in Abt. III eine Grundschuld
I Miete
Mietverhältnis beginnt zum 01.06.2012 und nach Mitteilung des Notars, dass
- eine Eigentumsvormerkung für den Mieter eingetragen wurde,
- die Lastenfreistellung gesichert ist.
mtl. Miete 700,00 €, mtl. Vorauszahlung auf Heiz- und Nebenkosten von 275,00 €
Laufzeit bis 28.2.2016
Vereinbarung, dass von der mtl. Miete 700,00 € an die Grundpfandgläubigerin gezahlt wird.
II Kauf
- Kaufpreis: 75.000,00 €
Da ich so etwas noch nie gemacht habe und ich sehr, sehr verwirrt bin, hoffe ich auf Hilfe.
Wie rechnet man sowas ab?
2 versch. Gegenstände= 20/10 nach § 36 II, zusammengerechneter Wert nach § 44 III
Wert KV: 75.000,00 €
Wert MV: 700x 12 = 8400 x 4 Jahre = 33600,00 €
zusammen 108.600,00 €
Und was ist mit der Freistellungserklärung????
Vollzugsgebühr § 146 I S. 1?
Wie führt man das vor allen Dingen durch??
Was ist mit den behördlichen Genehmigungen?? UB, Vorkaufsrecht usw.??
Werden die erst bei Durchführung des Kaufvertrages, also im Jahr 2016 angefordert?
Bin echt verzweifelt und brauche dringend Hilfe.
Bitte !!!!
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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