`????Mietkaufvertrag die xte ??? dringend!!!

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ina85
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#1

15.02.2012, 16:09

Hallo,

auch wenn das Thema schon einige Male hier im Forum aufgegriffen wurde, wurde ich aus den bisherigen Einträgen nicht schlau.

Also, zum Problem:

Wir haben hier einen Mietkaufvertrag mit Ankaufsoption abgeschlossen:

in Abt. III eine Grundschuld

I Miete

Mietverhältnis beginnt zum 01.06.2012 und nach Mitteilung des Notars, dass
- eine Eigentumsvormerkung für den Mieter eingetragen wurde,
- die Lastenfreistellung gesichert ist.

mtl. Miete 700,00 €, mtl. Vorauszahlung auf Heiz- und Nebenkosten von 275,00 €
Laufzeit bis 28.2.2016
Vereinbarung, dass von der mtl. Miete 700,00 € an die Grundpfandgläubigerin gezahlt wird.

II Kauf
- Kaufpreis: 75.000,00 €

Da ich so etwas noch nie gemacht habe und ich sehr, sehr verwirrt bin, hoffe ich auf Hilfe.

Wie rechnet man sowas ab?

2 versch. Gegenstände= 20/10 nach § 36 II, zusammengerechneter Wert nach § 44 III

Wert KV: 75.000,00 €
Wert MV: 700x 12 = 8400 x 4 Jahre = 33600,00 €
zusammen 108.600,00 €

Und was ist mit der Freistellungserklärung????

Vollzugsgebühr § 146 I S. 1?

Wie führt man das vor allen Dingen durch??
Was ist mit den behördlichen Genehmigungen?? UB, Vorkaufsrecht usw.??
Werden die erst bei Durchführung des Kaufvertrages, also im Jahr 2016 angefordert?

Bin echt verzweifelt und brauche dringend Hilfe.


Bitte !!!!


:( :( :(
Jupp03/11

#2

15.02.2012, 16:36

Was ist mit den behördlichen Genehmigungen?? UB, Vorkaufsrecht usw.??

Diese Geschichten werden erst dann eingeholt, wenn auch tatsächlich die Option gezogen wurde.

Mich würde interessieren, welche Erklärung die Bank bzgl. der Lastenfreistellung abgegeben hat.

Einen fast identischen Fall habe ich in der Vergangenheit mal so abgerechnet:

Geschäftswert: 372.725,51 EUR (§§ 20 II, 25 I KostO)

Spezifizierung des Geschäftswertes:

1.
monatliche Miete zzgl. Nebenkosten
zzgl. MWSt., somit ______________,00 €, dieser
Betrag x 12 Monate x 3 Jahre gemäß § 25 I KostO

2.
Ankaufsrecht, Wert ½ von 400.000,00 €,
somit 200.000,00 € gemäß § 20 II KostO

3.
Grundbesitzabgaben gemäß § 5 des Vertrages
_____________ € jährlich x 3 Jahre gemäß § 25 KostO

Gesamtwert somit: 372.725,51 €
20/10 Beurkundung von Verträgen §§ 32, 141, 36 II KostO 1.254,00 EUR
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ina85
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#3

15.02.2012, 17:05

[quote="Jupp03/11"]Was ist mit den behördlichen Genehmigungen?? UB, Vorkaufsrecht usw.??

Diese Geschichten werden erst dann eingeholt, wenn auch tatsächlich die Option gezogen wurde.

:dankeschoen . Gedanklich war ich auch soweit.


zu 1) müssen die MwSt und die Nebenkosten draufgerechnet
zu 2) + 3) Wie darf ich das mit dem Ankaufsrecht und den Grunbesitzangaben verstehen?



Ich habe zwischenzeitlich mit einer Kollegin aus einem anderen Büro gesprochen, die so etwas zwar noch nicht hatte, aber sonst sehr fit ist.

Wir haben uns das gemeinsam aus gedacht:

Wertberechnung:
Kaufpreis (soweit klar) + Miete auf die Dauer gerechnet (wir hatten jetzt gedacht, da nicht gewerblich, keine MwSt).
Nach § 36 II, 20/10, i. V. mit § 44 KostO
Betreuungsgebühr für die Lastenfreistellung
§ 147 II



:D
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#4

16.02.2012, 14:40

:bahnhof
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#5

16.02.2012, 15:58

Bitte, ??????????????????????
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