Justizkommunikationsgesetz (elektronischer Rechtsverkehr)

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dadiber
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#1

01.02.2006, 14:10

Hallo zusammen,

was mich wundert ist, dass dieses extrem aktuelle Thema hier scheinbar noch nicht zur Sprache gekommen ist. Oder irre ich mich?

Ab dem 01. April 2006 ist es für Notare ja Pflicht, die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr vorzuhalten. Wie sieht das denn bei euch aus? Habt ihr schon die Signaturkarten und Kartenlesegeräte? Evtl. sogar schon die erforderliche Software "SigNotar" und "XNotar"?

Ich drehe hier gerade beim bloßen ausfüllen des Antrages für die Signaturkarte schon am Rad....die sind doch nich normal. :twisted:
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Lena
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#2

02.02.2006, 08:21

Ja, Karte und Lesegerät sind da (auch schon ausprobiert bzgl. Abfrage von Gutachten - und es funkioniert :D).
Den Antrag fand ich auch ätzend. :roll:
Vorallem lachen musste ich über den Abschnitt.
"Drucken sie den Antrag aus und vereinbaren sie telefonisch einen Termin mit einem Notar Ihrer Wahl für die Unterschriftsbeglaubigung. Den Antrag unterzeichnen sie dann vor dem Notar und dieser beglaubigt sodann Ihre Unterschrift und sendet das Dokument dann an die Signaturvergabestelle. Vergessen Sie nicht zu dem Termin beim Notar einen Ausweis mitzunehmen.
Oh man, und das bei einem Antrag der von der Bundesnotarkammer i.d.R. fast nur von Notaren verwendet wird... Tz...

Aber sonst ging das alles ganz problemlos bei uns.

Die Software haben wir auch schon bestellt. Über unseren Notar-Software-Anbieter (da es ja dann 20 % Nachlass gibt - hier haben wir auch das Kartenlesegerät her). Aber laut Auskunft von der Notarnetz GmbH kommt die Software erst Ende Januar / Anfang Februar zur Auslieferung. Hihi, daher sag ich: Das kann noch dauern :wink:

Und wie siehts bei dem Rest aus???
Ich kann nur empfehlen mit dem BEantragen der Karte nicht mehr allzulang zu warten, da dort wohl demnächst wegen der zu erwartenden hohen Anzahl von Anträgen mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss...

LG
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#3

02.02.2006, 09:37

Mal ne blöde Frage...ich habe hier das Datenblatt für Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle der Bundestnotarkammer und das dazugehörige Datenblatt für Attribute. Das muss ich doch ausfüllen und wegschicken.

Sehe ich das richtig, dass ich erst DANN den Antrag bekomme und da dann die U-Begl. machen lassen muss richtig?

Boah is das nen schXXX.

Viel Besser find ich übrigens, dass die Software eh erst ab 01. Januar 07 verwendet wird.....das is wieder mal ne logik die sich gewaschen hat.
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#4

02.02.2006, 10:00

Also am einfachsten ist es wenn du den Antrag online ausfüllst. Dann bekommst du als Abschluss eine Datei im PFD-Format, die du am besten auf dem PC abspeicherst. Dann kannst du alles auf einmal ausdrucken. Den Antrag samt Infoblatt für die Beglaubigung durch einen anderen Notar. Und die Unterlagen für die zuständige Notarkammer nebst allen Anschreiben.

Der begl. Notar schickt dann den fertigen Antrag direkt an die Zertifizierungsstelle in Darmstadt, und die Notarkammer ihre Sachen auch. Wenn du den Antrag offline ausfüllst ist es viel umständlicher und dauert länger.

Das mit der Software... Ich denke mal, dass das damit zusammenhängt, dass ja im April erst mal nur der erste Schritt umgesetzt sein muss. Die elektr. Beglaubigungen und so. Erst im nächsten Jahr kommt ja dann der elektr. Rechtsverkehr mit den Gerichten.
Von daher gibt es die zwei unterschiedl. Softwareprodukte, wovon eins jetzt ab April laufen muss und das andere erst zum Januar nächstesn Jahres...
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#5

02.02.2006, 10:19

Also die Bundesnotarkammer rät derzeit vom Erwerb der Software ab. Sowohl von SigNotar als auch von XNotar. Ich warte damit solange bis die sagen: JAU jetzt kaufen.

Hmm ich schau mir die online-Version vom Antrag mal an. Das hört sich besser an.
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#6

02.02.2006, 11:15

dadiber hat geschrieben:Also die Bundesnotarkammer rät derzeit vom Erwerb der Software ab. Sowohl von SigNotar als auch von XNotar. Ich warte damit solange bis die sagen: JAU jetzt kaufen.
Aber da gabs doch ein Rundschreiben von Ende Dezember/ANfang Januar dazu oder??? Auch auf der Homepage find ich nix entsprechendes oder les ich nur nicht richtig ? 8)
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#7

02.02.2006, 11:17

Das Rundschreiben was ich meinte... http://www.dnoti.de/DOC/2005/BNotK_RS_36_2005.pdf

und auch hier über den Link http://www.bnotk.de/BNotK-Service/Elekt ... notar.html
kann ich nichts negatives rauslesen, oder? :nachdenk
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#8

02.02.2006, 15:15

Man bin ich froh, dass mein Chef kein Notar ist. Das wäre sonst alles auch wieder an mir hängen geblieben.

Liebe Grüße aus Berlin

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#9

03.02.2006, 08:43

@ Lena:

welcher NOtarkammer gehörst du an? also gemäß e-Mail der Westfälischen Notarkammer vom 31. Januar 2006:

".... Aus dem Vorgesagten ziehen wir in Übereinstimmung mit der NotarNet GmbH die Schlussfolgerung, dass wir derzeit die Bestellung der Software noch NICHT empfehlen möchten. ....
Wir befürchten, dass Sie zahlreiche Frustationserlebbnisse haben könnten, wenn Sie die Programme bereits jetzt ohne konkrete Anwenbarkeit installieren und ausprobieren...."


Mein Chef, meine KOllegin und meine Wenigkeit nehmen am 22. Februar übrigens in Hamm an einem SEminar dazu teil. Ich bin mal gespannt.
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#10

03.02.2006, 09:23

Ich gehörte zu Koblenz. Aber von da kommt fast nix :( :evil: :(

Kannst du mir mal die E-Mail weiterleiten? Das wär super. Bevor wir da nämlich wirklich was falsch machen und die Software geliefert bekommen, könnten wir ja noch ein paar Wochen warten. Haben ja auch noch ein bißchen Zeit...

Ich schick dir meine Mail-Addy mal als PN rüber. Wär super wenn du das machen könntest?!
Liebe Grüße
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