elektronische beglaubigung
Verfasst: 09.03.2007, 15:00
eben war ein mädel hier bei uns in der kanzlei und wollte von ihrem zeugnis eine - elektronisch! - beglaubigte kopie haben. (witzigerweise fragte sie dabei, ob sie sie gleich mitnehmen kann, die elektronische kopie )
nun heißt es ja, dass das ganze signatur-zeugs vom notar ja nicht nur für den verkehr mit den handelsregistern ausgelegt ist, sondern dass man auch "normale" dokumente elektronisch beglaubigen und versenden kann.
jetzt habe ich das zeugnis eingescannt, dem ne elektronische beglaubigung verpasst und an die mandantin geschickt. aber ich frage mich, wie der spätere empfänger (also für den das zeugnis gedacht ist) die signatur entschlüsseln soll, muss der empfänger nicht auch über entsprechende software verfügen, um überhaupt davon gebrauch machen zu können?
nun heißt es ja, dass das ganze signatur-zeugs vom notar ja nicht nur für den verkehr mit den handelsregistern ausgelegt ist, sondern dass man auch "normale" dokumente elektronisch beglaubigen und versenden kann.
jetzt habe ich das zeugnis eingescannt, dem ne elektronische beglaubigung verpasst und an die mandantin geschickt. aber ich frage mich, wie der spätere empfänger (also für den das zeugnis gedacht ist) die signatur entschlüsseln soll, muss der empfänger nicht auch über entsprechende software verfügen, um überhaupt davon gebrauch machen zu können?