Guten Tag !
Mein Chef hat gestern an einer ordentlichen Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft teilgenommen und das Protokoll gefertigt und unterschrieben. Leider ist in der Versammlung die Satzungsänderung nicht einstimmig angenommen worden, so daß das Protokoll "überflüssig" war. Mandantin bestand aber darauf, dass das Protokoll gefertigt wird.
Habe es so dann ein paar mal ausgefertigt und der Mandantin überreicht. Was berechne ich hier für Kosten??
Erfolglose Verhandlung nach § 57 KostO? Allerdings wären das nur 50,00 EUR und viel zu wenig. Hatten super viel Arbeit mit allem.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße, Sabrina.
Aktiengesellschaft Satzungsänderung
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Nein, nur weil die Satzungsänderung nicht beschlossen wurde ist es keine erfolglose Verhandlung. Sicherlich sind auch noch andere Punkte beschlossen worden wie Verteilung des Gewinn, Entlastung des Vorstandes u. des AR.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!