HR-Anmeldung - Gemeindewerke

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Gast

#1

11.01.2006, 14:22

Hallo mal wieder das leidige Thema - HR-Anmeldungen.

Wir sollen für eine Stadt den per Satzung (von der Stadtvertretung) gegründeten Eigenbetrieb zum Handelsregister anmelden.

Aufgabe des Eigenbetriebes ist z.B. die Einrichtung der Wasserversorgung im Ort. Der Eigenbetrieb hat ein Stammkapital von .... €. Vertretungsberechtigt: zwei Betriebsleiter.

Da ich nicht weiß, welche Rechtsform ein Eigenbetrieb ist, habe ich die Hoffnung, ihr könnt mir helfen.

Was würdet ihr denn hier zum Handelsregister anmelden bzw. hat das schon einmal jemand gemacht???

:pcwink
Anna
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wifey
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#2

11.01.2006, 20:55

Hi Anna,

kann ich leider nicht mit dienen.
Was steht denn in der Satzung? "Der Eigenbetrieb firmiert wie folgt ...."? :?:
Viele Grüße

ich
Gast

#3

12.01.2006, 08:19

Hi Tanja,

In der Satzung steht auch nicht die Rechtsform. Endweder fehlt mir hier ne Hirnwindung oder .... .

Ich denke mal, ich werde jetzt als Grundlage ne GmbH-Anmeldung nehmen und diese dann auf die Satzung anpassen und auf die Zwischenverfügung des HR warten :lol: .

LG Anna
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Lena
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#4

16.01.2006, 12:00

Ähm, da muss normal in der Satzung was drin stehen.

GmbH kannste ja wirklich nur machen wenn du Gesellschafter (dann meistens die Stadt und der Landkreis oder so) mit ihren Stammeinlagen und so hast...
Und in der Firmierung muss ja auch der Rechtsformzusatz mit erwähnt werden...

Einfach so würd ich die Anmeldung nicht schicken... Wer soll die denn unterschreiben? Bei ner GmbH ja der Geschäftsführer (okay, vielleicht hier auch Betriebsleiter genannt, aber rein rechtlich gesehen der GF), bei anderen Rechtsformen ist das ja auch anders...

LG
Lena
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#5

20.01.2006, 12:36

Hi Lena,

sorry, konnte dir leider nicht früher antworten, es war mal wieder der Notarprüfer im Haus (kommt immer, wenn man eh schon keine Zeit hat).

Ich hab jetzt mal in der Satzung geguckt. Also es ist so. Die Satzung beinhaltet Gegenstand und Zweck, Name des Betriebs, Stammkapital, Betriebsleitung, Vertretung und Aufgaben und Allgemeines.

In einer Kommentierung habe ich gelesen, dass es keine "eigenständige Rechtsform" ist, sondern der Stadtvertretung unterliegt, aber im HR eingetragen werden kann (auf Wunsch).

Die Anmeldung würde ich jetzt so machen (sinngemäß):

Die Stadt meldet an: .... (Name des Betriebs). Durch Beschluss wurden zu Betriebsleitern bestellt ..... . Zu Stellvertretern wurden bestellt .... .

Betriebsleiter und Stellvertreter sind jeweils gleichberechtigt. Sodann konkrete Vertretungsregelung laut Satzung.

Zeichnung des Namens durch die einzelnen Betriebsleiter/Stellvertreter.

Anmeldung von einzelnen Geschäften gem. Satzung

Namensunterschrift.

Ich habe hier leider keine Erfahrung mit, so dass mir nichts anderes übrig bleibt, als es einfach so zu versuchen und ggf. auf die Zwischenverfügung des Gerichtes zu warten. Evtl. sollte ich vorher nochmal das Gespräch mit der zuständigen Rechtspflegerin suchen.

Ich wünsche dir ein schönes WE.

ANNA
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