HR - GmbH i.L. - Anmeldung

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Gast

#1

08.12.2005, 11:22

Hallo Ihr´s.

Habe mal eine kurze "verfahrenstechnische Frage". Ich habe in 2003 folgendes zum HR angemeldet: Fa. aufgelöst, Liquidator ist ... .

Nun will ich die Beendigung der Liquidation dem HR anmelden und dazu habe ich eine Frage.

Ich muss der Anmeldung ja drei Belegexemplare des Bundesanzeigers beifügen bzw. dem HR mit übersenden. Nehmt ihr da Fotokopien oder den Bundesanzeiger im Original (vollständig) :?:

Aus meinen beiden Büchern zum HR-Recht geht das nicht hervor.

Anna

:pcwink
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#2

08.12.2005, 11:36

Hallo Anna,

hast Du denn 3 Belegexemplare vom BAnz über? Dann würd ich die mitschicken.
(Unser Gericht - AG Paderborn - ist mit Kopien aber auch zufrieden - zumindest wenn es um "normale" Anmeldungen/Veröffentlichungen geht.)
Notfalls würd ich :tel und nachfragen, wie die das haben wollen.
Viele Grüße

ich
dadiber
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#3

08.12.2005, 14:51

Kopien reichen in der Regel aus. Teilweise ist es ja sogar so dass der Liquidator die Belegexemplare versemmelt. dann fordern wir vom BAnz immer Kopien und reichen die ein.

Seit einiger Zeit übrigens viel einfacher dank Internet. Wir veranlassen jetzt die Veröffentlichung im Namen des Liquidators selbst übers Internet und bekommen dann unaufgefordert nach Veröffentlichung die Mitteilung, dass wir uns im Mitgliederbereich vom elektronischen Bundesanzeiger den Beleg für die Veröffentlichung runterladen können. Vorteil: geht schneller, man kann sich sicher sein das die Veröffentlichung auch gelaufen ist, man hat nichmehr diese riesigen Bundesanzeiger da liegen.

Ich finds gut
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Lena
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#4

08.12.2005, 15:30

Ja, das mim Internet find ich auch klasse. Wir machen das genauso mit den Veröffentlichungen.
Stellt ihr das dann in Rechnung???

Und wer die Möglichkeit mim Internet nicht hat. Normalerweise müssten einfache Kopien ausreichen als Nachweis. Aber wenn ich das Original habe würd ich das hinschicken, dann stört es mich nicht mehr in den Akten...
Liebe Grüße
Lena

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#5

08.12.2005, 16:11

Wir ? Bzw. kommt drauf an wie du das meinst.

Die Rechnung lassen wir vom Bundesanzeiger direkt zum Liquidator schicken. Damit haben wir also nix am Hut. Andere Kosten entstehen ja nicht wenn man mal von den Internetgebühren absieht, aber die in Rechnung zu stellen wäre wohl bissl happig. Vor allem wie sollten sich die errechnen.

Frage mich nur gerade ob ich dafür vielleicht ne Betreuungsgebühr oder sowas erheben darf.
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#6

09.12.2005, 08:26

WIr machen das auch so.
Die Rechnung vom BAZ geht direkt an den Liquidator. Die Internetgebühren rechnen wir auch nicht ab (Flat sei dank)... aber ich meinte auch die Betreuungsgebühr. Hm.... wir haben sie bisher nicht genommen. Aber ich würd eigentlich gern dafür ne 4/10 nach 147 II abrechnen... Was meint der Rest???
Liebe Grüße
Lena

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#7

09.12.2005, 14:07

4/10???????? du meinst 5 / 10 oder?
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#8

09.12.2005, 14:13

:oops: ups.... ja klar. 5/10.

4/10... ich erfind grad mal schnell ne neue gebühr dafür *fg*
Liebe Grüße
Lena

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#9

09.12.2005, 15:26

Also ne 4/10 nach § 1 Lena-Gesetz find ich aber auch nicht schlecht :respekt
Viele Grüße

ich
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#10

09.12.2005, 15:51

Da bin ich auf jeden Fall :dafuer

Und das Geld fließt dann auch bitte schön immer ganz allein zu mir... :titanic
Liebe Grüße
Lena

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