Seite 1 von 1

Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld

Verfasst: 12.12.2006, 16:00
von Tigerentchen
Hallo,

berechnet Ihr immer Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder, wenn ein Gerichtstermin wahrgenommen wurde? Ich meine mich zu erinnern, dass das nur geht, wenn sich das Gericht außerhalb der Stadt/Gemeinde des Kanzleisitzes befindet..

Bin für jede Hilfe dankbar, stehe gerade irgendwie auf'm Schlauch :|


Viele Grüße
Sabine

Verfasst: 12.12.2006, 16:07
von Curry
Richtig, wir rechnen auch nur die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder ab, wenn sich das Gericht außerhalb der Stadt befindet.

Verfasst: 12.12.2006, 16:11
von Sandra S.
Meinst doch bestimmt Geschäftsreise eines Rechtsanwalts (weil bist jetzt in "Notarfachangestellte/Notarfachangestellter-Ausbildung" gerutscht):

"Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwaltes befindet."
(Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG)

Hast dich also richtig erinnert :wink:

Verfasst: 12.12.2006, 16:16
von Tigerentchen
Prima, vielen Dank!
@ sandra: Ja meinte die Reise eines Anwalts.
:oops:

Muss mich hier erst einmal zurecht finden. ...

Verfasst: 12.12.2006, 16:46
von Sandra S.
Kein Problem und gern geschehen :D