Bauträgervertrag - Muster gesucht

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Gast

#1

22.11.2005, 08:56

Hallo Ihr Lieben. :lol:

Bin grad auf der Suche nach einem Muster :hund

und hoffe, dass ich mit einem Bauträgervertrag richtig liege.


Folgender Sachverhalt:
Eine Firma verpflichtet sich, in einem Vertrag ein Haus zu errichten und dieses sodann an einen bestimmten Käufer weiterzuveräußern.

Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen. Wäre ganz super.

Leider ist das Buch was ich hierzu gefunden habe (Der Bauträgervertrag), U R A L T und hat schon einen Bart. Da hat sich doch bestimmt das eine oder andere geändert.

Liebe Grüße
Anna
Gast

#2

22.11.2005, 17:53

Hallo Anna!

Ja ich würde sagen dass ist ein Bauträgervertrag wenn es ein Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Verbraucher ist.

Ich selbst habe leider schon seit einigen Jahren keinen Bauträgervertrag mehr gemacht bzw. vorbereitet aber ich weiß dass man tierisch aufpassen muß, damit er nicht ungültig wird. Bei der Baubeschreibung muß man sehr aufpassen; die wird meistens vom Bauträger fertiggemacht aber es darf nicht zu allgemein sein.

Ich habe leider auch keinen Vertragsentwurf hier aber ich war am Samstag auf einem Seminar wo u. a. dieses Thema behandelt wurde (Neuerungen).

Ich gucke noch mal was im Skript steht und sag dir morgen Bescheid.

Liebe Grüße
Sandra
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Lena
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#3

23.11.2005, 08:19

Hallo Anna!

Ich müsst glaub ich auch noch was haben was dir weiterhelfen könnte... Ich guck nachher mal nach und schick dir was rüber wenn ich was finde...

LG
Lena
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#4

23.11.2005, 08:52

Hallo Ihr Zwei,

wenn ihr da was zu haben würdet, das wäre toll. Ich habe gestern stundenlang im Internet gesucht und nichts gescheites (als Muster) gefunden. Die einen, die Muster ins Netz stellen, wollen nen Haufen Geld für haben (und ich weiß ja nicht, wie alt das Muster dann ist).

Von der Landesnotarkammer Bayern habe ich mir ein Vermerkblatt ausgedruckt, wo ein paar Einzelheiten erklärt sind (Fälligkeit der einzelnen Kaufpreisraten etc., hat aber auch den Stand von 1997).

Also, ich bin für jede Hilfe dankbar.

Anna
Gast

#5

23.11.2005, 09:24

Hallo Anna,
habe Dir eine PN geschickt. Wichtig für alle !!!!!!

Eine Formulierung

"Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen
der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten."

oder ähnlich in Formular- oder Verbraucherverträgen sind unwirksam.

Uteil des BGH vom 23.06.2005
Az.: II ZR 200/04

lg
Thomas
Gast

#6

23.11.2005, 23:04

Hallo Anna!

Ich habe es heute leider nicht geschaft mein Skript mitzunehmen aber morgen mache ich das.

Sorry und bis morgen
Sandra
Gast

#7

24.11.2005, 18:38

Hallo Anna!

Ich habe leider doch keine Muster am Samstag bekommen. Nur einige Neuerungen. Es ist wichtig auf die Bestimmungen der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) zu beachten.

Hier sind einige Punkte:
- Der Ausschluß aller oder einzelner Ansprüche wegen eines Mangesl ist unwirksamt (§ 309 Nr. 8b BGB) - das gilt auch für den Verweis auf Bauhandwerker usw.)
- isolierte Vereinbarungen bzgl. der Gewährleistungen nach VOB/B ist nicht möglich
- Abänderungsvorbehalte für die zu erbringende Bauleistung ist nur wirksam wenn diese dem Erwerber zumutbar sind. (§ 308 Nr. 4 BGB)
- Abnahmefikitionen sind unwirksam wenn sie entweder nicht mit den Vorgaben des § 640 BGB übereinstimmten oder dem Käufer keine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Abnahmeerklärung einräumen und dieser nicht ausdrücklich auf die Bedeutung besonders hingewiesen wurde.
- Erhöhung des Kaufpreises, insbesondere wg. Erhöhung der MwSt. ist nur möglich, wenn die Waren oder Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden.
- Das Leistungsverweigerungsrecht des Käufers darf nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
- In § 307 II BGB ist das Verbot der Vorleistung in AGB-Verträgen geregelt.

Eine Abwicklung durch MaBV-Brügschaft (gem. § 7 MaBV) ist nur dann möglich wenn dies im Bauträgervertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Und Vorsicht ist geboten bei der Getrenntbeurkundung von Angebot und Annahme. Es darf keine zu lange Gebundenheitsfrist für den Käufer entstehen.

Hast du vielleicht ein aktuelles Formularbuch, wo evtl. ein solcher Vertrag abgedruckt ist? Sorry dass ich dir nicht weiterhelfen konnte.

Liebe Grüße
Sandra
-
Gast

#8

25.11.2005, 09:14

Hallo Ihr`s.

Vielen lieben Dank für die Tipps. Werd mich jetzt mal an die Erstellung machen und alles von Euch berücksichtigen.


(Besonderer Dank: Thomas vielen lieben Dank für deine Mail, :wink2 SUPER. War sozusagen baff. Werde das am WE mal alles durchlesen und abarbeiten und denke dass du mir damit ein ganzes Stück geholfen hast.)

Anna

:pcwink
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