Titel umschreiben lassen

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Anulu
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.01.2009, 14:16
Wohnort: MV
Kontaktdaten:

#1

11.06.2009, 14:02

Hallo ihr Lieben,
ich komm nicht mehr weiter... :oops:
wir haben einen österreichischen Beschluss in dem die Unterhaltszahlung geklärt wurde. Beide Elternteile wohnen jetz in Dtl. und meine Frage ist, wie/was/wo muss ich den Beschluss in Dtl. umschreiben lassen?!
Weil der KV ja nu auch in Dtl. wohnt und in Österreich nich mehr "auffindbar" war, da er seine geänderte Anschrift nich eingereicht hatte..

hoffe ihr könnt mir helfen!!!!!
lg Anulu
disaster007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 15.06.2009, 19:26

#2

15.06.2009, 19:30

im zweifel bei dem Amts/Landgericht welches örtlich zuständig ist
Benutzeravatar
stefan2209
Forenfachkraft
Beiträge: 180
Registriert: 17.06.2009, 15:26
Beruf: ReNo-Gehilfe
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#3

19.06.2009, 14:50

schwierig,
einfach mal den GVZ beauftragen und abwarten, ob er vollstreckt?

beim Umzug innerhalb Deutschland muss der Titel ja auch nicht umgeschrieben werden, aber es ist ja ein ausländischer Titel

gibt es da jetzt nicht neue Regelungen wegen Erleichterung der Vollstreckung innerhalb der EU?
:roll:
:-) alles im (Siegel-)Lack
Anulu
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 24.01.2009, 14:16
Wohnort: MV
Kontaktdaten:

#4

23.06.2009, 13:12

ich hab nich wirklich was brauchbares in der Neuregelung gefunden..
Antworten