Notaranderkonto

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Lena
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#1

20.05.2009, 16:46

Wie macht ihr das wenn ein Notaranderkonto abgeschlossen ist?

Dann ist ja gem. § 27 DONot den Beteiligten eine Abrechnung zu übersenden.

Macht ihr da ne Kopie des Massenbuchs und übersendet die?
Oder habt ihr da ein best. Formular für (wenn ja, welches?)?

Bin für alle Tips dankbar!

LG
Lena
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Puschelchen
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#2

20.05.2009, 17:03

du schickst eine kopie des abgeschlossenen massebuches nebst der kostenrechnung für die hebegebühren an die beteiligten!
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Gruftie
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#3

20.05.2009, 18:13

Hallo Lena!

Ja, wir machen eine Kopie des beendeten Massebuches und übersenden diese an die Beteiligten; nebst der Hebegebührenabrechnung.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Lena
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#4

25.05.2009, 22:00

Ja, kenne das auch nur so!

Aber haben hier ne Notarprüfung, wo sich der Prüfer wieder mal auf den Kommentar von Weingärtner beruft, der sagt, dass nur ne Kopie des Massenbuchs nicht ausreicht (weil dort ja unter dem Datum des Auszugseingangs gebucht wird und nicht unter dem Datum der Wertstellung). Hab mir noch andre Kommentare zur DONot angesehen, die schreiben meist, dass Kopie MB ausreichend ist.

Gibt es hier NoFas aus Schleswig-Holstein??? Deren Kammer sagt auf ihrer HP, man könnte dem entgegenwirken, in dem man ein Formblatt entwirft mit nem Hinweis dass das Buchungsdatum das Datum des Auszugs ist... gibts da ein Muster zu? Hat das jemand?
Oder schreibt sonst einer sowas in den Brief mit dem die Kopie des MB und die Abrechnung übersandt werden?
Schreibt man dann einfach den Hinweis oder wäre sonst noch was zu beachten?!
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Gruftie
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#5

25.05.2009, 22:06

Und das wurde noch nie beanstandet bei euch?
Nein. Allerdings schicken wir jeweils eine Kopie des Kontoauszuges, sobald wir einen Geldeingang erhalten. Und daraus können die Parteien ja die genaue Wertstellung ersehen.
weil dort ja unter dem Datum des Auszugseingangs gebucht wird und nicht unter dem Datum der Wertstellung).
Finde ich sowieso blöd, diese Vorschrift!! Früher hab ich immer unter dem Wertstellungsdatum gebucht und nicht unter dem Datum des Eingangs des Kontoauszuges.
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rebru82
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#6

26.05.2009, 09:28

Hi,

ich bin aus S-H und mache es immer so, dass ich folgendes mitteile:

Ich rechne über den Kaufpreis ab:

Kaufpreis EUR
zzgl. Zinsen abzgl. Kapitalertragssteuer
und Soli-Zuschlag EUR
Insgesamt: EUR

Ausgezahlt habe ich am
.... an ... EUR
.... an ... EUR
Summe: EUR
Endbetrag: 0,00 EUR

Die Jahressteuerbescheinigung füge ich bei.



Ich hoffe, dir geholfen zu haben. Der Prüfer hat dies als richtig anerkannt.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Lena
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#7

26.05.2009, 10:48

Nein. Allerdings schicken wir jeweils eine Kopie des Kontoauszuges, sobald wir einen Geldeingang erhalten. Und daraus können die Parteien ja die genaue Wertstellung ersehen.
Das ist eine gute Idee! Danke!
Finde ich sowieso blöd, diese Vorschrift!! Früher hab ich immer unter dem Wertstellungsdatum gebucht und nicht unter dem Datum des Eingangs des Kontoauszuges.
Sowas von :zustimm Die Vorschrift macht für mich auch keinerlei Sinn! Habe früher auch immer anders gebucht und finde so kann man alles viel besser nachvollziehen. Aber na ja...
rebru82 hat geschrieben:Hi,

Ich rechne über den Kaufpreis ab:

Kaufpreis EUR
zzgl. Zinsen abzgl. Kapitalertragssteuer
und Soli-Zuschlag EUR
Insgesamt: EUR

Ausgezahlt habe ich am
.... an ... EUR
.... an ... EUR
Summe: EUR
Endbetrag: 0,00 EUR

Die Jahressteuerbescheinigung füge ich bei.


Ich hoffe, dir geholfen zu haben. Der Prüfer hat dies als richtig anerkannt.
Ja, das hast du, Danke schön! Ist zwar nicht direkt das was ich suche aber das hilft mir schon mal weiter! :thx
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Gruftie
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#8

26.05.2009, 14:25

Habe früher auch immer anders gebucht und finde so kann man alles viel besser nachvollziehen.
:genau

Aber solche Vorschriften denken sich doch immer diejenigen aus, die am grünen Schreibtisch sitzen und überhaupt nix mit der Praxis zu tun haben...leider!

Vielleicht sollten wir uns mal dort oben bewerben...:mrgreen:

:wink1
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stefan2209
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#9

19.06.2009, 14:43

Wir rechnen immer "schriftlich" ab, keine Kopie des MB, so ähnlich wie rebru82 es geschrieben hat, und bei KV immer auch eine Kopie des Abrechnungsschreibens an den Käufer
:-) alles im (Siegel-)Lack
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