Hallo Ihr Lieben!
Ich habe mal wieder eine brennende Frage und ich weiß nicht, wie ich vorgehen soll.
Mein Chef hat eine Vereinbarung zweier Eheleute beurkundet, die die Gütertrennung und den Erbverzicht regelt. (Die beiden wollen sich scheiden lassen). Nun ist meine Frage, ob ich das Amtsgericht (Nachlassgericht) von diesem Erbverzicht unterrichten muss.
Unter dem Punkt der Gütertrennung steht nämlich unter anderem: ...Eine Eintragung in das Güterrechtsregister soll nicht erfolgen.
Aber unter dem Punkt "Erbverzicht" war nichts geregelt.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar!
Liebe Grüße
Bellachen
Vereinbarung Erbverzicht u. Gütertrennung
M. E. brauchst Du das Nachlaßgericht nicht zu informieren. Ich würde den Geburtsstandesämtern jedoch die Mitteilung über den Erbverzicht machen.
LG!
Der Erbverzicht ist nur den Standesämtern anzuzeigen, nicht dem Nachlassgericht.