Handelsregister - GmbH-Gründung, Anteilsverkauf

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Gast

#11

08.11.2005, 14:34

Ich hätte da mal noch eine allgemeine Frage zum Thema GmbH-Gründung.

Bin gerade dabei mir endlich mal vollständige Muster hierfür zu machen (habe ich schon seit 2 Jahren vor).

Was an Ausfertigungen bzw. begl. Fotokopien schickt ihr an die Fa. bzw. den/die Gesellschafter??? (IHK einfache und FA beglaubigte ist klar).

Ich bin der Meinung, ich schicke zu viele Unterlagen an die FA/Mdt und auch kommt mir mein "Anschreiben" so "schlicht" vor: ... gebe es hier mal kurz sinngemäß wieder: .... nehme Bezug auf die in meinen Kanzleiräumen durchgeführten Beurkundungen und überreiche anliegend ..... . Die notwendigen Anträge beim Registergericht sind gestellt ........ . Sobald die notwendigen Eintragungen erfolgt sind, werde ich Ihnen hiervon Mitteilung machen. .... Satz zum Thema Kostenrechnung anbei ..... MFG

Und, wie handhabt ihr das: Stellungnahme IHK liegt noch nicht vor, sondern wird erst nach Beurkundung eingeholt. Stellt ihr bereits vor Vorlage der Bescheinigung den Antrag beim HR (auch wenn die FA ohnehin ohne nicht eingetragen wird) oder wart ihr auf den Zugang der Bescheinigung?


Anna

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#12

08.11.2005, 16:23

Hallo Anna,

die Bescheinigung von der IHK holen wir schon vorab ein, bevor wir die neue Gesellschaft gründen. Diese Bescheinigung geben wir dann unserem Notar mit (Beurkundungen finden grundsätzlich hier in der Firma statt ;-))

Wenn dann alles gelaufen ist, bekommen wir immer ne beglaubigte (und meiner Meinung nach unnötigerweise) eine einfache Abschrift der Urkunde
Viele Grüße

ich
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Lena
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#13

09.11.2005, 09:15

Wir fordern die BEscheinigung bei der IHK normalerweise gleichzeitig mit dem Antrag ans Gericht an. Wir schreiben halt der IHK dass sie die Genehmigung direkt dem Gericht übersenden und uns nur für den Fall, dass Einwände bestehen, Bescheid geben sollen. Dem Gericht schreiben wir, dass wir die Genehmigung der IHK angefordert haben und diese von dort übersandt wird.

Wegen den Kopien: Ich schick jedem beteiligten Gesellschafter und der Firma eine einfache Kopie. Wenn der Geschäftsführer mitwirkt, z.B. bei einem Kauf über Geschäftsanteile wegen der Zustimmung, dann kriegt der auch noch mal ne extra Kopie. Von der Handelsregisteranmeldung kriegt nur die Firma eine einfache Kopie. Beglaubigte Kopien fertigen wir weder von BEschlüssen, es sei denn die Fa. verlangt das ausdrücklich...
Und wegen dem Anschreiben: Das machen wir auch so ungefähr wie Anna...

LG
Lena
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#14

09.11.2005, 10:56

In meinem "Uralt"-Muster aus meiner Lehrkanzlei steht: Gesellschafter und Firma erhalten je eine Ausfertigung. Das brauche ich ja dann wohl nicht mehr machen.

@Tanja: Wegen der IHK. Bei uns rufen die Leute an und wollen z.T. am nächsten oder übernächsten Tag die GmbH gründen (als beurkunden). Also habe ich vorher keine Zeit die Bescheinigung einzuholen. Aber es geht ja auch so: Antrag beim HR einreichen und Bescheinigung nachreichen (in der Hoffnung, der Firmenname existiert nicht schon).

LG
Anna
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#15

09.11.2005, 13:40

Hi Anna,

bei uns sind das meistens auch Hauruck-Aktionen. Montags bei der IHK morgens anrufen und sagen "wir wollen - geht das?" Dienstags ist die Antwort per Post von der IHK da, also kann ich für Dienstagsnachmittags den Notartermin machen.

Ruhiger ist es natürlich, wenn Du die Bescheinigung nachreichst - aber Ruhe wird es in unserer Firma diesbezüglich nie geben!!! :-(
Viele Grüße

ich
Gast

#16

09.11.2005, 14:41

Ich glaube, dass mit dem Anruf bei der IHK werde ich auch mal versuchen. Schnell sind die ja jetzt schon (auch wenn man die Anfrage per Post macht), dauert meist nur wenige Tage.

Mal sehen, ob Kassel`s IHK = Paderborns`IHK ist. :D

Anna

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#17

09.11.2005, 21:41

Na denne: VIEL ERFOLG!!!
Viele Grüße

ich
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