Anmeldung HR - Vollmacht Schifffahrtsgesellschaften
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Fotokopien????? da kannste dir die Wand mit zukleistern wennde willst (den Datenschutz mal außen vor gelassen) die kannste auch von U-Begl´s ziehen
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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- Lena
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Ja klar. Beglaubigte Fotokopien sagen ja nur aus, dass die Kopie mit dem vorliegenden Original übereinstimmt. Die kann man von allen Schriftstücken fertigen.
FÜr die Erteilung von Ausfertigungen ist NUR die "verwahrende" Stelle zuständig. Also z.B. der Notar der die Urschrift des Kaufvertrages verwahrt. Vorsicht bei einem Testament. Das wird ja bei Gericht verwahrt, deswegen kann der Notar nachträglich keine Ausfertigung mehr davon den Beteiligten erteilen, sondern höchstens eine beglaubigte Fotokopie.
FÜr die Erteilung von Ausfertigungen ist NUR die "verwahrende" Stelle zuständig. Also z.B. der Notar der die Urschrift des Kaufvertrages verwahrt. Vorsicht bei einem Testament. Das wird ja bei Gericht verwahrt, deswegen kann der Notar nachträglich keine Ausfertigung mehr davon den Beteiligten erteilen, sondern höchstens eine beglaubigte Fotokopie.
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Gut gut. Habe ich verstanden. Mein Gehirn ist zum Glück auch (aus dem Urlaub) zurück
Das mit der Erteilung von Ausfertigung nur die verwahrende Stelle zuständig ist, ist klar. Sagt ja schon der Ausfertigungsvermerk (... mit der Urschrift übereinstimmende ...).
Danke dir Lena (für deine Hilfe heute).
Anna
Das mit der Erteilung von Ausfertigung nur die verwahrende Stelle zuständig ist, ist klar. Sagt ja schon der Ausfertigungsvermerk (... mit der Urschrift übereinstimmende ...).
Danke dir Lena (für deine Hilfe heute).
Anna
- Lena
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Na ja, das ist wohl nicht jedem klar
Ich hatte mal ne Kollegin (schon 1-2 Jahre ausgelernt), die hat diese Ausfertigungen von einem Testament erteilt (von einer beglaubigten Kopie! des Testaments) und das damit begründet, dass uns ja irgendwann mal das Original vorgelegen hat...
Ich hatte mal ne Kollegin (schon 1-2 Jahre ausgelernt), die hat diese Ausfertigungen von einem Testament erteilt (von einer beglaubigten Kopie! des Testaments) und das damit begründet, dass uns ja irgendwann mal das Original vorgelegen hat...
Liebe Grüße
Lena
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Aber selbst das geht im Notariat ja nicht... die notarielle Ausfertigung kann ja nur von der Urschrift gemacht werden...
Und sie hat ganz brav geschrieben: "...der mit vorliegenden Urschrift"... aber über die Kollegin könnt ich noch mehr Geschichten erzählen...
Und sie hat ganz brav geschrieben: "...der mit vorliegenden Urschrift"... aber über die Kollegin könnt ich noch mehr Geschichten erzählen...
Liebe Grüße
Lena
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Bin auch mal gespannt, was du so alles an den Tag bringst über die Kollegin, die scheint ja einiges verwechselt zu haben.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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