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Gründung einer GmbH

Verfasst: 10.06.2005, 11:46
von stef
Hallo Ihr!

Also...

um eine GmbH zu gründen benötigt die Gesellschaft eine Stammeinlage von 25.000,-- €. Meine Frage ist nun, wann muss diese erbracht werden. Habe erzählt bekommen, 12.500,-- müssten sofort eingebracht werden und die andere Hälfte erst später bzw. bei Neugründung, da bereits eine GbR besteht. Das ergibt für mich aber keinen Sinn.

Grüße, Steffi

Verfasst: 10.06.2005, 13:06
von Andreas
Hallo Steffi,

das ist in § 7 Abs. 2, Abs. 3 GmbHG geregelt wie folgt :
§ 7 [Anmeldung der Gesellschaft]
...
(2)
1. Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel eingezahlt ist.
2. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, daß der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrags der Stammeinlagen, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals gemäß § 5 Abs. 1 erreicht.
3. Wird die Gesellschaft nur durch eine Person errichtet, so darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn mindestens die nach den Sätzen 1 und 2 vorgeschriebenen Einzahlungen geleistet sind und der Gesellschafter für den übrigen Teil der Geldeinlage eine Sicherung bestellt hat.

(3)
1. Die Sacheinlagen sind vor der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister so an die Gesellschaft zu bewirken, daß sie endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.
Heißt also vereinfacht, daß mindestens die Hälfte der 25.000 € eingezahlt sein müssen, bevor die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden kann.

Allerdings sage ich das mal so unter Vorbehalt, weil es nicht wirklich mein Fachgebiet ist :wink: man möge mich also ggf. korrigieren :D

Verfasst: 14.06.2005, 13:30
von stef
Hallo Andreas,

okay, nun bin ich um eine Information reicher. Dies würde aber doch bedeuten, dass ich zwar den Gesellschaftsvertrag beurkunde, jedoch nicht die Anmeldung zum Handelsregister beglaubige. Ich kenne es nur nicht anders, als dass man dies in einem "Abwasch" durchführt.

Zwar wird die GmbH in Abteilung B des Handelsregisters für Kapitalgesellschaften eingetragen und die Eintragung wäre somit deklaratorisch bzw. rechtsbezeugend, aber 25.000,-- EUR muss als Stammkapital zur Anmeldung im Handelsregister vorliegen, also wenn die Gesellschafter die Beurkundung wünschen, macht eine Kapitaleinlage von 12.500,-- EUR für mich nach wie vor keinen Sinn, oder mache ich mich hier nur selbst konfus. :roll:

Kannst du mir folgen, was ich meine?

VG,
Steffi

Verfasst: 15.06.2005, 08:58
von Andreas
Hallo Steffi,

ich versuche, dir zu folgen - allerdings kann ich dir leider hier nicht wirklich weiter behilflich sein, weil ich mit Notariatstätigkeit bis heute nicht konfrontiert war. Immer nur beim RA gearbeitet :wink:

Ich lese es aus dem Gesetz jedoch so, daß nach § 7 Abs. 2 S. 3 GmbHG für die restlichen 12.500,00 € eine Sicherheit bestellt sein muß. Darunter dürfte wohl eine Bankbürgschaft zu verstehen sein oder ähnliches.

Nagele mich jetzt aber bitte nicht darauf fest, daß das stimmt :wink:

Hast du schon mal deinen Chef gefragt ?

Verfasst: 15.06.2005, 13:48
von stef
Hallo Andreas,

darauf komme ich noch mal zurück, wenn mich eine Frage im Prozessbereich plagt. ;)

So sieht die Sache schon ganz anders aus, aber sowas hatten wir hier noch nicht im Notariat, ist aber eine Frage, die sich prima für die Berufsschule eignet, da wir gerade die Rechtsformen thematisiert haben.

Lass euch dann natürlich wissen, was das ergeben hat.

Grüßle, Steffi

Verfasst: 19.09.2005, 10:57
von Lena
Hab jetzt grad noch mal bißchen im Forum rumgestöbert...

Da es ja jetzt schon länger her ist weiß ich nicht ob überhaupt noch Antworten gewünscht sind zu GmbH's...

Aber wenn hierzu Hilfe gebraucht wird, dann her mit den Fragen, denn ich mach im Büro hauptsächlich Handels- und Gesellschaftsrecht und denke schon dass ich da ganz fit bin ;-)

LG
Lena

Verfasst: 19.09.2005, 11:05
von wifey
Hallo Lena,

na das ist ja mal ein Angebot - ich hoffe Du bereust es nicht irgendwann ;-)

Verfasst: 19.09.2005, 11:24
von Lena
Das sehn wir ja dann *sfg* ;-)

Ne, ist aber wirklich ernst gemeint. Wenn man das halt jeden Tag macht, und dann meistens von Besprechungen übers Vorbereiten bis hin zu Abwicklung alles allein macht, kriegt man da irgendwann ne gewisse Routine und dann dürft das mit dem Antworten auch net so schwer sein ;o)

So, verschwinde mal wieder hinter meinen :pc ... und weils so schön zum Thema passt: bin grad dran ne Sachkapitalerhöhung fertig zu machen, und danach noch ne Verschmelzung (aber die muss ich zum Glück nur noch abrechnen, viel mehr ist da nicht mehr zu machen)...

Verfasst: 20.09.2005, 19:29
von Gast
Hallo Stef!

Nur wenn mindestens 2 Gesellschafter beteiligt sind braucht nur die Hälfte eingezahlt werden. Gibt es hingegen nur einen Gesellschafter muß er alles sofort einzahlen und zwar bevor der Notar die Unterlagen beim Amtsgericht - Handelsregister - einreicht....

Ich hoffe das hilft etwas.

Liebe Grüße
Sandra

Verfasst: 21.09.2005, 13:36
von stef
@all

:thx