§ 40 GmbHG Abs 2

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UschiR

#1

16.12.2008, 15:08

Hallo Ihr Lieben,

wir hatten hier bei uns im Büro eben eine hitzige Diskussion darüber, wann nunmehr der Notar die Liste der Gesellschafter unterschreibt. Eine Kollegin meinte, dass dies nunmehr immer der Fall sein soll.

Ich stehe ja auf dem Standpunkt, dass der Notar nur dann unterschreibt, wenn es der Geschäftsführer (noch) nicht getan hat und die Veränderung dem Gericht angezeigt werden muss.

Hat hier schon irgendeiner Erfahrungswerte? Oder mehr Ahnung vom GmbHG als wir :D ?
Davy Jones’ Locker
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#2

16.12.2008, 15:17

§ 40 II GmbhG ist da doch recht eindeutig. Hat der Notar mitgewirkt, hat er anstelle der Geschäftsführer zu unterschreiben und einzureichen. Beurkundet er also einen Abtretungsvertrag hat immer der Notar zu unterschreiben und einzureichen.
UschiR

#3

16.12.2008, 15:49

Okay, dann geht es doch so in meine Richtung. Die Kollegin wollte, nämlich beide Unterschriften "drauf" setzen.
UschiR

#4

17.12.2008, 08:45

Ich habe dann mal noch eine weitergehende Frage:

Die Kollegin meint jetzt, dass der Notar dann zweimal unterschreiben müsse, einmal halt die Gesellschafterliste und dann nochmals die Bestätigung.

Meiner Ansicht nach reicht es doch, wenn der Notar nur unter dem Bescheinigung unterschreibt, oder ?
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Gruftie
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#7

17.12.2008, 21:02

Ich habe leider keine Erfahrungswerte...bisher...aber ich denke, der Notar muss zweimal unterschreiben...ich weiß es aber nicht genau.

Sorry!
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#8

17.12.2008, 22:25

Also mein Chef war auf einer kurzen Fortbildung bzw. Vortrag bzgl. des MoMiGs.

Daher habe ich nen paar Dokumente etc. pp. gesehen. Darunter war eine Gesellschafterliste mit der Bescheinigung nach 40.

Dort ist nur eine Unterschrift für den Notar vorgesehen.

Ich glaube eine solche haben wir auch zu Gericht geschickt. Mal schauen, ob in den nächsten Tagen eine Monierung kommt. Hoffe allerdings nicht.
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#9

18.12.2008, 20:13

Auf der Gesellschafterliste kommt die Bescheinigung und daunter sozusagen die Unterschrift des Notars nebst Siegel.

Bibi, ihr braucht also keine Angst haben, eine Verfügung gibt es nicht, außer irgendetwas anderes stimmt nicht.

Ist es nicht sogar so, dass das HR sich die Listen nach Anteilsabtretung nicht einmal anschaut sondern nur abheftet? Oder ist dies nur der Fall bei Listen durch den Geschäftsführer? Irre ich mich gewaltig? Weiß das jemand?
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