Vereinsgründung

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Gast

#1

27.09.2006, 20:53

Hallo!

Bin zwar gelernte Reno-Fachangestellte, aber meine Ausbildung ist schon sooo lange her, dass ich vom Notariat überhaupt nichts mehr weiß.

Hier meine Frage:

Ich würde gern wissen, ob bei einer Vereinsgründung nur der 1. Vorsitzende zum Notar muss oder auch der 2. Vorsitzende.

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

Inga
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cappie
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#2

28.09.2006, 08:31

Wir haben dazu verschiedene Erfahrungen gemacht. Manche Registergericht verlangen, dass alle Vorstandsmitglieder anmelden müssen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Satzung Mehrheits- oder Einzelvertretungsbefugnis zulässt.

Andere verlangen wieder nur die Anmeldung durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl.

Frag doch einfach beim zuständigen Registergericht nach, wie sie's denn gerne hätten.

Gruß
cappie
Gast

#3

28.09.2006, 08:48

Ah ja, vielen Dank.

:thx

Gruß Inga
AnjaH
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#4

28.09.2006, 10:10

Hallo Inga,

bei einer Erstanmeldung ist es bei uns so, dass der gesamte Vorstand anmelden muss.

Bei späteren Anmeldungen, wenn also der Vorstand sich ändert o. ä. dann mußt Du in der Satzung nachschauen, wer vertretungsberechtigt ist. Bei manchen Vereinen ist geregelt, dass der erste Vorsitzende allein anmelden kann, bei manchen der erste oder zweite Vorsitzende mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam. Das steht dann aber in der Satzung.

Bei Erstanmeldung, wie gesagt der gesamte Vorstand.

Viele Grüße
Anja
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wifey
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#5

29.09.2006, 21:01

So war es bei uns auch. Erstanmeldung durch den Vorstand. Spätere Anmeldungen gemäß Vertretungsregelung.
Viele Grüße

ich
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