Hallo zusammen,
ich möchte mich einmal kurz bei euch rückvergewissern.
Im Grundbuch ist in Abt. III eine GS zugunsten der HUK eingetragen. Diese wurde abgetreten an Herrn A (Privatperson).
Im Grundbuch wurde entsprechend vermerkt: Abgetreten mit Zinsen seit ... und Nebenleistung an A, eingetragen am ...
A hat auch die vollstreckbare Ausfertigung der GS in Händen, diese ist aber noch nicht umgeschrieben auf ihn.
Nun soll A im Wege der Zwangsversteigerung mit seinem Recht der Zwangsversteigerung beitreten.
Frage: Mit dem Antrag auf das Zwangsversteigerungsgericht muss auch der Titel beigefügt werden. Dieser muss doch noch auf A umgeschrieben werden und dann auch noch an den Schuldner zugestellt werden, oder?
Da ich den Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung auch noch stellen muss, hat da jemand den genauen Wortlaut?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Abtretung einer Grundschuld - Umschreibung Vollstreckungskl.
Zunächst einmal muss der Titel auf A umgeschrieben werden, weiterhin dann Zustellung an den Schuldner.
Wenn du die Sachen hast, stellst deine Frage neu rein.
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