Hallo Lena,
für Deine schnelle Antwort. Ich habe daraus gelernt, dass er das grundsätzlich schon mal darf, aber ich verstehe noch nicht so ganz, wie er auf den Betrag kommt.
Ich habe die Urkunde jetzt 100 x rauf und runter durchgelesen. Es wurde beglaubigt:
3 Vollmachten à 1 Seite und
2 Handelsregisterauszüge à 2 Seiten
Also insgesamt 7 Seiten.
Das würde für mich jetzt heißen
7 Seiten à 0,50 € = 3,50 € => 10,00 € wg. § 55
Und nu? wie kommt er auf 30,00 Euro?
Hier mal die komplette Kostenrechnung:
Beurkundung GmbH-Anteilsübertragung
Wert: 27.500,00 €
§§ 36 II; 39 II; 20 180,00 €
§ 55 30,00 €
§ 150 I 39,00 €
§ 152 I; 136 I, II, III 18,00 €
§ 152 II, 1 a,b 5,00 €
zzgl. 16 % selbstverständlich!
Die Urkunde selber hat 6 Seiten, insgesamt 4 Parteien (also 1 Person mit 3 Vollmachten)
Die Kostennote mag ja 100%ig richtig sein, ich würde es nur gerne verstehen, was ich da bezahlen muß. Und diese hier verstehe ich halt nicht.