§ 55 KostO i. V. m. § 36 II

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Martin Filzek
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#11

03.03.2013, 16:03

"Sand am Meer" ist vielleicht doch etwas übertrieben, da ja angesichts des großen Umfangs der Änderungen auch ein riesiges Nachfrage-Interesse nach solchen Veranstaltungen da ist. Verschiedene Veranstaltungen bei einzelnen Renovereinen sind zum Teil ja nach dem was ich hier aus telefonischen Anfragen mit bekommen habe, schon ausgebucht, und ich hoffe, den Nachfragebedarf auch bei den eigenen Seminaren hinreichend berücksichtigt zu haben, indem für die sonst nur ein bis zwei mal pro Jahr aufgesuchten Veranstaltungsorte in Großstädten nun mit drei aufeinanderfolgenden Veranstaltungen in den Monaten April, Mai, Juni/Juli angeboten werden und in weiteren Orten (Bremen 2 x) und Münster und Kassel (je 1 x) einstweilen Veranstaltungen angeboten sind, die auch nach den bisherigen Anmeldungseingängen überall stattfinden können. Zur Zeit sind bei meinen eigenen Seminaren noch überall Anmeldungen zu allen Terminen möglich, wenngleich die Termine im April bald wegen der Raumgrößen in den einzelnen Hotels / Tagungsstätten vielleicht bald an ihre Grenzen stoßen. Aber dafür gibt es ja dann noch die weiteren Termine zum Ausweichen, und der freie Markt der für Seminarveranstaltungen geeigneten Marktteilnehmer wird hier sicher so flexibel auf die sich abzeichnende große Nachfrage reagieren, dass jeder, der will, eine Fortbildung in der Nähe zeitnah vor oder nach dem Inkrafttreten GNotKG besuchen kann.
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#12

11.03.2013, 16:53

Das Schöne am GNotKG ist, dass viele Zweifelsfragen geklärt werden.

Dass es für die Beglaubigung von Vollmachten, die nach § 12 BeurkG der Urkunde beigefügt werden müssen, keine Beglaubigungsgebühr mehr gibt, steht in Abs. 2 Nr. 2 der Anmerkung zu Nr. 25102 KV. Damit ist der Fall klar (wenngleich die amtliche Begründung, dass es sich um eine Amtspflicht handelt, schon verwundert: Die Beurkundung ist wegen der Urkundsgewährpflicht der Notare ja auch Amtspflicht. Daraus folgt hoffentlich keine Gebührenfreiheit).

Besonders schwierig bleibt Nr. 25102 KV insbesondere im elektronischen Rechtsverkehr, worauf in den GNotKG-Kursen speziell einzugehen sein wird.
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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