Hallo Ihr,
mal eine Frage bzgl. eines Testamentes.
Unsere Mandantin hat darin zwei Erben benannt, nun hat sie die Sorge, dass "ihre" Betreuerin auch erben könnte. Die Betreuerin ist nicht vom Gericht bestellt; hat aber eine Vollmacht über ihre Finanzen.
Wie wirkt sich auf das Testament aus? Bekommen die Erben automatisch die Vollmacht über die Sparbücher etc.pp.? Was ist mit der Betreuerin?
Und welche Gerichtskosten entstehen der Mdtin?
Danke für Erklärungshinweise.
LG,
Steffi
Testament
Hallo Steffi,
da frag ich mich doch erst mal ganz platt: wie sieht die Vollmacht der "Betreuerin" aus? Wie lange ist die Vollmacht gültig? Über den Tode hinaus?
An die Sparbücher kommen normalerweise nur die, die einen Erbschein haben. Ich würde aber sagen, dass es hier in erster Linie von der Vollmacht abhängt (und die kann ja jederzeit widerrufen bzw. geändert werden)
da frag ich mich doch erst mal ganz platt: wie sieht die Vollmacht der "Betreuerin" aus? Wie lange ist die Vollmacht gültig? Über den Tode hinaus?
An die Sparbücher kommen normalerweise nur die, die einen Erbschein haben. Ich würde aber sagen, dass es hier in erster Linie von der Vollmacht abhängt (und die kann ja jederzeit widerrufen bzw. geändert werden)
Viele Grüße
ich
ich
Ich verstehe gerade den Sachverhalt nicht so ganz.
Wann wurde das Testament gemacht? Doch sicherlich vor Anordnung einer Betreuung oder?
Wenn in diesem Testament andere Erben benannt sind, als die Betreuerin, dann erbt die auch m.E. nicht. Wie denn auch? Man erbt doch nicht dadurch, dass man Betreuerin ist.
Oder verstehe ich hier was falsch ??
Ob bei einem Erbfall allerdings noch Nachlass vorhanden sein sollte, ist die Frage. Die Betreuerin könnte ja vorher alles unter die Leute bringen (darf sie zwar nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter).
Liebe Grüße
Anna
Wann wurde das Testament gemacht? Doch sicherlich vor Anordnung einer Betreuung oder?
Wenn in diesem Testament andere Erben benannt sind, als die Betreuerin, dann erbt die auch m.E. nicht. Wie denn auch? Man erbt doch nicht dadurch, dass man Betreuerin ist.
Oder verstehe ich hier was falsch ??
Ob bei einem Erbfall allerdings noch Nachlass vorhanden sein sollte, ist die Frage. Die Betreuerin könnte ja vorher alles unter die Leute bringen (darf sie zwar nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter).
Liebe Grüße
Anna
Ich denke, es ist keine Betreuung angeordnet, sondern es gibt nur eine Vollmacht für die finanziellen Dinge???
Ansonsten muß ich Anna natürlich Recht geben: wenn die "Betreuerin" vorher das Geld verpraßt .....
Ansonsten muß ich Anna natürlich Recht geben: wenn die "Betreuerin" vorher das Geld verpraßt .....
Viele Grüße
ich
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- Lena
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Denke auch dass es gar keine Betreuerin ist, sondern dass sie nur aufgrund Vollmacht handelt. Egal ob Betreuerin oder Bevollmächtigte - miterben würde sie nur wenn die Mandantin sie ausdrücklich in einem Testament als Erbe einsetzen würde.stef hat geschrieben:Unsere Mandantin hat darin zwei Erben benannt, nun hat sie die Sorge, dass "ihre" Betreuerin auch erben könnte. Die Betreuerin ist nicht vom Gericht bestellt; hat aber eine Vollmacht über ihre Finanzen.
Wie wirkt sich auf das Testament aus? Bekommen die Erben automatisch die Vollmacht über die Sparbücher etc.pp.? Was ist mit der Betreuerin?
Und welche Gerichtskosten entstehen der Mdtin?
Ist es nur eine Bankvollmacht? Oder eine Generalvollmacht? Steht da was drin, dass sie auch über den Tod hinaus gilt? Wenn ja, könnte sie auch noch nach dem Tod über die Sparbücher verfügen...
Die Erben können an die Sparbücher nur mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament nebst Eröffnungsnachweis (da gibts jetzt ne neue Entscheidung, dass das nicht nur für Grundbuchzwecke als Erbnachweis gilt, sondern auch bei Banken).
Bis zu einem gewissen Betrag (die genaue Höhe weiß ich nicht mehr) können die Erben auch ohne Erbschein über das Sparbuch verfügen, und zwar zur Abwicklung des Nachlasses, d.h. für die Bezahlung der aller Kosten rund um Trauerfeier, Beerdigung, Grab... Das müssen die Banken so auszahlen wenn die entspr. Rechnungen vorgelegt werden.
Gerichtskosten? Die Mandantin muss vorerst nur eine Hinterlegungsgebühr für die Verwahrung des Testaments zahlen. Und die hängt von der Höhe des "Nachlasswertes" , also des Geschäftswertes den Ihr für das Testament ermittelt habt, ab.
LG
lena
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Zu den Gerichtskosten sei noch gesagt, dass die (wie von Lena bereits geschrieben) aus dem Nachlasswert genommen werden. Die Gerichtskostengebühr beträgt 5/20.
Liebe Grüße
Anna
Liebe Grüße
Anna
@ Lena: das Sparbuch ist nur für die Abwicklung des Nachlasses "freigegeben" und zwar für eine standesgemäße Beerdigung/Trauerfeier. Meines Wissens nach gibt es da gar keinen genauen Betrag.
Und falls doch: klärt mich bitte auf
Generalvollmacht kann es eigentlich nicht sein, wenn es nur um die finanziellen Dinge geht.
Und falls doch: klärt mich bitte auf
Generalvollmacht kann es eigentlich nicht sein, wenn es nur um die finanziellen Dinge geht.
Viele Grüße
ich
ich
@ Wifey
Nein ich glaube auch nicht dass es da einen genauen Betrag gibt der angesetzt wird. Die müssen aber genaue Nachweise erbringen und bekommen nicht einfach pauschal etwas ausgezahlt.
Liebe Grüße
Sandra
Nein ich glaube auch nicht dass es da einen genauen Betrag gibt der angesetzt wird. Die müssen aber genaue Nachweise erbringen und bekommen nicht einfach pauschal etwas ausgezahlt.
Liebe Grüße
Sandra
- Lena
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So hatte ich das auch nicht gemeint. Sorry, da hat ich mich bißchen komisch ausgedrückt.Sandra hat geschrieben:Nein ich glaube auch nicht dass es da einen genauen Betrag gibt der angesetzt wird. Die müssen aber genaue Nachweise erbringen und bekommen nicht einfach pauschal etwas ausgezahlt.
Ich weiß nur nicht ob alle mit dem Trauerfall verbundenen Rechnungen bezahlt werden, egal in welcher Höhe oder ob es da eine Begrenzung nach oben hin gibt...
Aber sonst hab ich schon das gleiche gemeint wie ihr auch
LG
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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