Grundstückstauschvertrag

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Gast

#1

28.09.2005, 20:43

Hallo Ihr!

Ich habe mal eine Frage.

Wir haben heute einen Grundstückstauschvertrag beurkundet. Ein Ehepaar hat jedes ein Grundstück mit Wohnhaus und hat dem jeweils anderem einen 1/2 ideellen Anteil überschrieben.

Die Grundstücke liegen in der gleichen Gemeinde und sind ca. 10 Jahre alt und ungefähr gleich viel wert.

Ich muß dann doch zwei Veräußerungsanzeigen an das zuständige Finanzamt schicken oder nicht; einmal als Veräußerer Ehefrau und Erwerber Ehemann und einmal Veräußerer Ehemann und Erwerber Ehefrau.

Was meint ihr ist das so richtig und kann ich das wohl alles mit einem Anschreiben und einer Kopie des Vertrages ans Finanzamt sicken?

Danke und liebe Grüße
Sandra
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#2

29.09.2005, 08:42

Hallo Sandra, :wink2

bei mir ist die Notariatsgeschichte zwar schon ein paar Jahre her, aber damals war das möglich, alles in einem zu machen. Ich würde auch 2 Veräußerungsanzeigen machen, da ja 2 Hälften "veräußert" werden.

Unser FA hier in PB war immer ganz froh, wenn die nicht mit zu viel Papier zugemüllt wurden. :dafuer
Viele Grüße

ich
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Lena
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#3

29.09.2005, 09:28

Ich würde auch zwei Veräußerungsanzeigen machen, aber nur ein Anschreiben.

Und dann kann ich nur sagen, dass ich unheimlich froh bin, dass es das in RLP nicht mehr gibt. Hier müssen nur 2 einfache Kopien ans Finanzamt geschickt werden, mit der Bitte um Erteilung der UB. Den Rest sucht sich das FA aus den Verträgen selbst raus :)
Liebe Grüße
Lena

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#4

29.09.2005, 09:50

na das ist ja ein Service :engel2
Viele Grüße

ich
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Lena
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#5

29.09.2005, 16:35

Ja, das stimmt... :) Ist aber nicht nur hier in RLP so, sondern wohl auch in Hessen und im Saarland - da haben wir auch noch nie ne Veräußerungsanzeige hinschicken müssen...
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#6

29.09.2005, 16:51

Wir hier in Hessen brauchen auch nur zwei Fotokopien der Verträge hinsenden. :D

Ich finde das mit dem Ausfüllen der Veräußerungsanzeige immer ätzend (das dauert ewig).

Aber zum ursprünglichen Thema zurück: Es sind ja sinngemäß zwei Veräußerungen, also braucht man auch zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen (d.h. zwei Veräußerungsanzeigen, die letzte Seite hierbei ist ja die vorgefertigte UB).

:huepf

Liebe Grüße

Anna
Gast

#7

29.09.2005, 17:28

Also werde ich zwei Veräußerungsanzeigen ausfüllen und das gemeinsam mit einer Vertragskopie und einem Anschreiben ans FA schicken!
Danke!

Ich kann bei unserem FA wohl mal anfragen ob wir die Veräußerungsanzeigen demnächst auch weglassen können.... ;-) Aber vielleicht wird das ja auch alles elektronisch gemacht und wir schicken die Veräußerunganzeigen und naher Zukunft per Internet an die Finanzämter... Wäre doch auch was

Liebe Grüße
Sandra
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