GmbHG

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stef
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#1

04.06.2005, 12:20

Hallo,

da wir uns in der Kanzlei das Meiste selbst erarbeiten, sind wir auch oft damit beschäftigt, Gesetzestexte und allgemeine Fachbücher zu lesen.

Nun habe ich zuletzt eine Gesellschafterversammlung und die Anmeldung zum Handelsregister selbstständig entworfen. Wie man weiß, wird dabei noch die Satzung bzw. der Gesellschaftervertrag miteingebunden. Allerdings habe ich danach gesucht, wie ich das überhaupt weiß, dass es sich um eine Satzungsänderung handelt oder nicht.

Gibt es eine Quelle, wo genau aufgelistet steht, was in eine Satzung hinein gehört, so ähnlich wie bei der Satzung eines Vereins?

Ich habe zwar den § 45 GmbHG nachgelesen, aber so wirklich stellt mich das noch nicht zufrieden?! Oder liegt eben bei einer GmbH grundsätzlich eine Satzungsänderung vor?

Viele Grüße, Steffi
QueenMum

#2

04.06.2005, 18:04

eine Auflistung der Anforderungen habe ich so direkt nicht gefunden, aber hier findest du ein Muster, das man auch downloaden kann

Mustersatzung GmbH

Vielleicht hilft dir das ja weiter :)
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stef
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#3

05.06.2005, 13:32

Der Hinweis ist mir sogar sehr dienlich. Danke dir!

Wünsche noch ein schönes WE!
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