Grundschuldbestellung

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Gast

#1

10.08.2006, 08:25

Hallo ihr Lieben!

Ich stehe gerade mal wieder auf dem Schlauch!

Wir haben einen Kaufvertrag mit Belastungsvollmacht beurkundet. Aufgrund dieser Belastungsvollmacht wurde bereits eine Grundschuld in Höhe von 50.000,00 € bestellt die den Rang nach einer noch zu bestellenden Grundschuld in Höhe von 100.000,00 € erhalten soll. Jetzt haben mir die Mandanten die zweite Grundschuldbestellung vorgelegt, die die erste Rangstelle erhalten soll über 120.000,00 €.

Die Banken haben vorgeschlagen dass die letzten 20.000,00 € der erstrangigen Grundschuld hinter der zweitrangigen Grundschuld zurücktreten soll. Dass soll direkt bei der Bestellung der Grundschuld beantragt werden.

Ich habe dann in meinen schlauen Büchern rumgeblättert und festgestellt:

"Bestellt werden kann eine Grundschuld nur mit einheitlichem Rang; Grundstücksbelastung mit einem Grundpfandrecht mit unterschiedlichem Rang einzelner Beträge des Rechts ist nicht zulässig ..."

Also geht das schon mal nicht. Am einfachsten wäre es natürlich für die Bank zwei Grundschulden zu bestellen aber das wollen die nicht.

Hat jemand gerade zufällig eine Lösung parat?

Ich stehe auf dem Schlauch und so eine Sache hatten wir noch nie. Die Mandanten sind sowieso ziemlich spät da der Kaufpreis bereits fällig ist....

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Sandra
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#2

10.08.2006, 08:30

Hallo Sandra,

ne nachträgliche Zustimmung, dass die zweitrangige Grundschuld auch nach 120 T € eingetragen werden kann, bekommst Du nicht?
Ich denke, es müssen sich die Banken einigen, sonst hast Du fast keine Chance .... oder was sagen hier die Experten?

(*mal mit Sandra auf Antwort warte*
Viele Grüße

ich
dadiber
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#3

10.08.2006, 08:35

Dieses Rangverhältnis musst du nur in der GS angeben.

Ein Gläubiger kann doch wegen eines Teilbetrages der für ihn eingetragnen Grundschuld zurücktreten. Und genau das wäre hier der Fall.

Gläubiger B tritt mit einem Teilbetag in Höhe von 20.000,00 € nebst Zinsen im Rang hinter die in Abteilung III unter lfd. Nr. 2 eingetragenen Grundschuld in Höhe von 50.000,00 € für Gläubiger A zurück.

Oder vertue ich mich hier? für mich klingt das logisch!
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Lena
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#4

10.08.2006, 08:52

Ja, müsste eigentlich so gehn
:zustimm
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#5

10.08.2006, 08:58

Nein das geht so nicht hat mein schlaues Buch und mein Rechtspfleger gesagt....

Die erstrangige Grundschuld ist doch noch gar nicht bestellt. Bei mir fingen doch schon vor der Beurkundung - als ich den Betrag gesehen habe - alle Warnglocken an zu bimmeln.

Das kann man nicht direkt in der GS-Bestellung machen! Man könnte hinterher die GS teilen und den letztrangigen Teil von 20.000,00 € hinter der GS mit 50.000,00 € zurücktreten lassen.

Ich habe nochmal mit den Banken telefoniert und bestelle jetzt zwei Grundschulden also einmal 100.000,00 € und einmal 20.000,00 €.

Liebe Grüße
Sandra
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#6

10.08.2006, 09:01

Axo... ich hatt gedacht die wär schon bestellt und viell. die Eintragung schon beantragt...
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#7

10.08.2006, 09:13

Sorry ich habe mich nicht genau ausgedrückt. Die GS über die 50.000,00 € wurden anlässlich der Beurkundung des Kaufvertrages bereits beurkundet und gestern kamen die Mandanten mit der zweiten GS die erstrangig eingetragen werden sollte....

Vielen Dank trotzdem
Sandra
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#8

10.08.2006, 09:53

Ich sehe da trotzdem kein Problem. Gehen tut das auf alle Fälle oder nich?
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Gast

#9

10.08.2006, 14:22

@dadiber
Wie würdest du dass den in die GS-Bestellung schreiben? Würdest du den Antrag auf Teilung der GS und Rangrücktritt direkt in die GS-Bestellung mit aufnehmen?

Der Rechtspfleger hat gesagt dass würde er so nicht eintragen....

Im Rechtspflegerforum ist unter www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=3412 eine ähnliche Thematik behandelt worden. Es ist allerdings ein anderer Sachverhalt.

Es kann natürlich auch sein dass ich mich total auf dem Holzweg befinde und dass es sich um zwei ganz verschiedene Sachen handelt.

Liebe Grüße
Sandra
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Pepsi
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#10

10.08.2006, 14:25

würd ich so jetzt auch nein sagen, es sei denn man teilt die GS, dann kann se verschiedene Ränge haben.. m.M.
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