Feststellung der Identität der Beteiligten

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Gast

#1

26.09.2005, 16:14

Der Notar hat bei Beurkundungen äußerste Sorgfalt auf die Feststellung der Identität der Beteiligten zu legen (u.a. wegen öffentlichem Glauben der Urkunden etc.).

:arrow: Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 DONot ist also bei allen Beurkundungen und Beglaubigungen neben dem Namen die Angabe des Geburtsdatums sowie des Wohnortes und der Straße (Straße nicht, wenn dies zum Schutz von gefährdeten Beteiligten angebracht erscheint) zwingend vorgeschrieben. Bei abweichendem Familiennamen muss auch der Geburtsname angegeben werden. Die Angabe des Berufes ist nicht vorgeschrieben.

Nach § 10 BeurkG soll der Notar in der Urkunde angeben, wie er sich Gewissheit über die Person beschafft hat (mit Lichtbild versehener Bundespersonalausweis, Führerschein, von Person bekannt).

Weitere Angaben wie ausstellende Behörde, Datum der Ausstellung sind nicht erforderlich. Die Angabe der genauen Daten ist aber zu empfehlen, da der Notar dadurch später leicht nachweisen kann, dass ihm der Ausweis o.ä. tatsächlich vorgelegen hat. :!:

Es kann auch eine Fotokopie des Ausweises gefertigt und zur Nebenakte genommen werden. Dies ist jedoch nur mit schriftlicher Einwilligung des Ausweisinhabers zulässig :!: (gesonderte Erklärung hierüber oder Erklärung in der Niederschrift).

:?: Wie handhabt ihr das so in der Kanzlei???????

Wir sind dazu übergegangen, den Ausweis zu kopieren (lassen uns vorher eine Erklärung der Beteiligten unterschreiben) und es funktioniert gut. Auch der letzte Prüfer hat dies in seinem letzten Prüfbericht für sehr gut befunden.

Anna
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

26.09.2005, 16:30

Hallo Anna, :wink1

wir haben damals auch immer eine Kopie des Ausweises zu den Akten genommen (allerdings ohne Erklärung der Beteiligten). Ist aber auch schon Jahre her ;-)
Unser "Firmen-Notar" bekommt manchmal eine Kopie (ebenfalls ohne Erklärung), meistens aber nur die Nummer und alles, was er sonst noch braucht und bei der Beurkundung guckt er sich das Original an und gut ist.
In der Urkunde steht dann: "ausgewiesen durch .... Nr. .... ausgestellt von ... am ..." Na ja, und am Ende der Urkunde halt, dass die Daten gespeichert werden
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#3

26.09.2005, 16:57

Hallo Anna!

Wir machen das auch so, mit dem Kopieren von Ausweisen, und zwar nicht nur wegen dem BeurkG sondern insbesondere auch wegen dem Geldwäschegesetz (hier vorallem bei Kaufverträgen über Immobilien, Anteilsverkäufen, Kaufverträgen über Gewerbebetriebe, Verwahrungsgeschäften, Gesellschaftsgründungen)!

http://www.bnotk.de/BNotK-Service/Merkb ... 003_48.htm

Entweder müsste man daher eine Kopie der Ausweise zur Akte nehmen oder in der Urkunde wie von Tanja beschrieben die Daten alle aufnehmen...

LG
Lena :pcwink
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#4

26.09.2005, 17:14

Hi Anna,

bei uns läuft das auch so, dass bei nicht von Person bekannten Leuten, die etwas beurkundet haben wollen, der Ausweis kopiert wird. Schriftliches Einverständnis oder so haben wir nicht, bisher hat aber auch noch nie jemand gemeckert :omi
Das jemand jetzt den Ausweis bzw. ein Dokument was zur Ausweisung geeignet ist, nicht mithätte, hab ich noch nicht erlebt - bin ja auch noch nicht so lange dabei;)

mfg
Semjon
Gast

#5

27.09.2005, 08:54

Hallo Ihr,

Ablichtungen von Ausweisen darf der Notar nur nach schriftlicher Einwilligung (!) des Betroffenen vornehmen, sonst nicht. (Datenschutzgesetz)

Ein aufmerksamer (!) Prüfer beanstandet dies in einer Prüfung der Amtsführung.

Der "Herr Prüfer" und ich haben uns damals lang und ausführlich darüber unterhalten, er erzählte mir, dass in vielen Büros der Ausweis kopiert wird, jedoch ohne Einwilligung der Beteiligten. Diese Notare haben dies als "Beanstandung" in ihren Prüfbericht bekommen. (kleiner Hinweis, zum Glück hatte ich damals überall die Einwilligungen)

Wenn man dies (Eintrag im Prüfbericht) umgehen möchte, würde ich empfehlen, einen Vordruck zur Einwilligung zu fertigen oder einen Satz in die Urkunde aufzunehmen, wonach die Beteiligten die Fertigung einer Fotokopie des Ausweises für die Nebenakten gestatten, ungefähr in dieser Form: "Ich bin damit einverstanden, das eine Ablichtung meines Ausweises bei den Handakten verbleibt".

Die vorstehenden Regelungen gelten aber nicht für die nach dem Geldwäschegesetz unterliegenden Verträge. Der Notar hat hier die Identität festzustellen und aufzuzeichnen. Der Ausweis darf auch ohne Einwilligung (bzw. gegen den Willen) der Beteiligten kopiert werden.

Liebe Grüße
Anna
Benutzeravatar
stef
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 03.06.2005, 20:38
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
Kontaktdaten:

#6

27.09.2005, 10:08

Hallo Ihr,

wir handhaben es genauso wie bei Lena, Tanja, und Semjon. Die Ausweise der Beteiligten werden immer zur Handakte kopiert, und die vollständigen Daten auch in der Urkunde aufgenommen (wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Personalausweis-Nr., Austellungsort und -datum). Aber mir war nicht bekannt, dass man dafür eine Einverständniserklärung benötigt, da dieser Vorgang hier schon immer "Gang und Gebe" ist. Vielen Dank für diesen Hinweis!

LG,
Steffi
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#7

27.09.2005, 10:19

Das mit der schriftlichen Einverständnis war mir auch nicht bekannt. :oops:

Aber die Idee, den Satz in die Urkunde mit aufzunehmen find ich gut! Werd ich gleich nachher mal hier im BÜro zur Sprache bringen... :dafuer

LG
Lena :pcwink
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#8

27.09.2005, 11:03

Also, ich denke der Satz in der Urkunde kann nicht schaden.
Na ja, und wenn unser Notar Probleme bekommt, wenn er keine Einverständniserklärung hat ..... :sorry , dann muß er uns darüber mal bitte aufklären. Ich habe das auch erst hier neu gelernt.
:pc
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
stef
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 03.06.2005, 20:38
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
Kontaktdaten:

#9

27.09.2005, 12:33

So, wir nehmen nun einmal den Vermerk in die Urkunde auf oder wenn es sich nicht anbietet, dann lasse ich eine Einverständniserklärung unterzeichnen.

:dafuer

LG,
Steffi
Gast

#10

27.09.2005, 14:15

Na, dann hatte ich doch mit meiner "Frage" mal nen "richtigen" Riecher. Ich weiß, dass in vielen Notariaten dieser Umstand nicht bekannt ist. Es wird auch nur ganz wenig davon in Fachzeitschriften o.ä. berichtigt.

Wer es jedoch mal nachlesen will, in der Kommentierung vom Weingärtner/Schöttler steht es sehr ausführlich.

Der Text für die separate Erklärung ist auch ganz einfach. Ich habe einfach einen Vordruck gemacht, wie folgt:

Einverständniserklärung

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis dahingehend, dass eine Fotokopie meines ......... (BPA/Führerschein), anlässlich der vorzunehmenden Beurkundung/Beglaubigung zu den Nebenakten des Notars genommen werden darf.
Ort, Datum, Unterschrift des Ausweisinhabers.

Liebe Grüße

Anna
:pcwink
Antworten