Adoption mit Auslandsbezug

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Gast

#1

03.08.2006, 17:38

Hallo nochmal!

Ich habe ein Problem und zwar geht es um eine Stiefkindadoption:

Die Mutter und das Kind sind deutsche Staatsangehörige, der Ehemann der Mutter (Stiefvater) ist russischer Staatsangehöriger.

Das wäre alles kein Probelm, mit den notwendigen Unterlagen wäre die Adoption auch durchgegangen. Die ganze Adoption würde nach dem deutschen Recht behandelt werden.

Kurz vor der Beurkundung teilte die Mutter/Ehefrau jetzt mit, dass ihr Ehemann, also der adoptierende Stiefvater nicht wie vorher angegeben kinderlos sei sonder in Russland mit seiner ersten - geschiedenen - Ehefrau bereits ein Kind hat.

Jetzt möchte ich gerne wissen. Kann die Adoption jetzt durchgezogen werden. Ist durch die Adoption des Stiefkindes eine Gefahr für das Kind des Annehmenden gem. § 1745 BGB oder gilt irgend ein russisches Gesetz. Bei dem leiblichen Kind des Stiefvaters würde ja das russische Recht greifen oder? Ich kann mich da überhaupt nicht aus und der zuständige Rechtspfleger ist im Urlaub...

Könnt ihr mir sagen ob die Adoption überhaupt durchgehen kann. Wer hat mit Adoptionen mit Auslandsbezug Erfahrung?

Liebe Grüße
Sandra
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wifey
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#2

03.08.2006, 19:02

:sorry, kann nur :schieb
Viele Grüße

ich
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Lena
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#3

04.08.2006, 08:49

:sorry Kann hier leider auch nicht wirklich helfen...

Hast du ein Buch zum IPR? Kannst du nicht da mal gucken - vielleicht findest du da etwas?
Oder versuchs mal bei nem Nachbargericht und frag da mal den für Adoptionen zuständigen Rechtspfleger - als allgemeine Frage. Zukünftiger Fall. Der muss ja nicht wissen dass es nachher doch nicht sein Fall wird :wink:




Aber ich :schieb auch nochmal mit an - vielleicht fällt ja jemand anders bißchen mehr zu dem Thema ein? Adoptionen sind halt einfach net mein Ding... die schieb ich selber gern immer ab :mrgreen:

Äh... da fällt mir ein. Wo sind eigentlich all unsere Männer die wir hier im Notariatsbereich mal hatten?
Okay, einer in Urlaub, einer Stress im Büro... aber hilfee.... cerreto... wo bist du?
Liebe Grüße
Lena

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dadiber
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#4

04.08.2006, 09:02

Sry bei dem Thema bin ich auch überfragt.....aber was hat das mit den Männern hier im Forum zu tun? *g*

Adoptionen habe ich in meiner Laufbahn erst zwei gemacht und die waren ohne Beteiligung von einem Ausländer.
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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stef
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#5

04.08.2006, 09:09

Hi,

ich habe hier schon mal öfters Adoptionen und auch für minderjährige Kinder aus dem nicht europäischen Ausland; mach ich ganz gerne.

Allerdings hatten wir hier auch noch nicht den Fall, dass der Stiefvater bereits ein Kind aus erster Ehe hat, würde aber meinen, dass das kein Problem sein sollte. Würde dir auch raten, einfach mal bei dem zuständigen Rechtspfleger anzufragen. Uns wurde dann auch schon was ins Fach gelegt zur Info, z.B. über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind. :)

Würde mich auch interessieren, wie das ausgeht!

LG,
Steffi
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wifey
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#6

04.08.2006, 12:41

na dann wird's mal wieder Zeit für's :schieb
Viele Grüße

ich
cerreto
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#7

04.08.2006, 13:20

Kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem ist. Es geht doch um die Adoption und da gilt deutsches Recht. Ob also die Kinder des Annehmenden deutsche oder russische Staatsangehörigkeit haben, ist m.E. nicht von Belang. Wenn der Annehmende bisher vermutlich schon keinen oder nur wenig Kontakt zu seinem in Rußland lebenden Kind hat, ist doch auch eine Adoption des Stiefkindes für das leibliche Kind nicht nachteilig nach § 1745 BGB.

Das ist aber nur meine Meinung aus dem Bauch heraus, ohne in irgendwelchen Büchern geguckt zu haben.

cerreto
Gast

#8

04.08.2006, 17:21

Danke für die Antworten. Ich glaube ich warte auf meinen Rechtspfleger ;-)

Liebe Grüße und ein wunderschönes Wochenende
Sandra
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