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mündliche Abschlussprüfung

Verfasst: 19.05.2008, 19:15
von Remmos
Servus und Hallo!Hab mal ein kleines Problem!Habe nächste Woche Mittwoch meine mündliche Abschlussprüfung und weiß nicht so recht was ich da lernen soll!Die Schule meinte es kommt BVWL und Notariatsrecht dran!Toll!???Vielleicht könnt ihr mal über Eure "mündliche" schreiben!Mfg und schönen Abend noch!

Verfasst: 20.05.2008, 21:36
von sunshine24
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, bin nur gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte.

Wollte dir aber trotzdem schon mal Bild für die mündliche Prüfung wünschen!

Verfasst: 20.05.2008, 22:24
von Ciara

Verfasst: 23.05.2008, 19:09
von afuelling
Hallo!

Ich habe nächsten Donnerstag mündliche Abschlussprüfung. Allerdings bin ich auch nur Rechtsanwaltsfachangestellte. Unsere Lehrer haben mit uns in den letzten Tagen immer mal wieder solche "Prüfungen" durchgespielt. Dabei ist immer wieder betont worden, dass der Prüfungsausschuss pro Prüfling ca. 20 Minuten Zeit hat. In dieser Zeit werden bei uns drei Themen durchgenommen: ZPO/ZV, RVG und ReWiSo.

Bei diesen "Vorbereitungen" kamen meist so Fragen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, allgemeine Gerichtsbarkeit etc. (ZPO), welche Gebühr z.B. außergerichtlich entsteht und wie die Erhöhung funktioniert, Dokumentenpauschale etc. (RVG) und Fragen zum Taschengeldparagrafen, Verträgen, Gewährleistung (Recht, Wirtschaft, Sozialkunde) sowie ein bißchen Politik (hier in Hessen: Wahl) dran. Alles alte Prüfungsfragen, nichts wirklich Kompliziertes oder sehr Tiefgängiges.

Ich denke, es wird nicht so schlimm werden. Außerdem wissen die Prüfer auch, dass man aufgeregt ist. Sind doch auch nur Menschen.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen. Alles Gute!

Verfasst: 24.05.2008, 16:44
von Kari2901
Also ich hatte letztes Jahr Prüfung. Ich habe eine DinA4 Seite bekommen, auf dem war ein Sachverhalt dargestellt. In etwa so Frau X und Herr Y haben beschlossen von XY ein Haus zu kaufen. Sie treffen sich Samstags um 16.00 Uhr. Kaufvetrag hat so und so viele Seiten usw. Da war das komplette Blatt vollgeschrieben!
Ich dachte erst mal auch `Ohhhh, die anderen hatten viel einfachere Sachen´ (Das lag daran, dass ich auf eine 2 geprüft wurde, die anderen hatten schon "feste" Noten).

Naja Ende vom Lied war, dass ich einen kompletten Kaufvertrag beschreiben und abrechnen musste mit Paragraphen der KostO, Buch hatte man natürlich nicht. Aber man bekommt das hin. Mit BWL kam nichts dran bei uns.

Viel Glück für Deine Prüfung!!

Verfasst: 26.05.2008, 15:57
von Remmos
Hallo, die Lehrer meinten aber zu uns wir dürfen unsere Bücher, also BGB, KostO und Gebührentabelle benutzen, dass darf doch wohl nicht war sein???Konntet Ihr eure Bücher nutzen???Grüße Danke

Verfasst: 26.05.2008, 16:05
von Maximum
In der mündlichen?? Sicher nicht!

Aber in der schriftlichen schon. Würd ich jetzt mal sagen

Verfasst: 26.05.2008, 16:05
von Smilie
Ich denke, dass das regional unterschiedlich ist. In einigen Bundesländern könnten Gesetzestexte benutzt werden und in anderen (z.B. Berlin) nicht.

Verfasst: 26.05.2008, 16:37
von xXCharlyXx
Ich habe auch nächste Woche Mündliche und wir dürfen ale Bücher benutzen, die wir auch in der Schriftlichen benutzen durften.

Wenn man was nicht weiß, freuen sich die Prüfer schon darüber, dass man dann im Buch wenigstens die richtige Stelle findet.

So ist das bei uns auch.

Ich werde übrigens auch auf eine 2 geprüft.

Aber so schlimm wirds sicher nicht, mache mir da gar keine Gedanken! :wink:

Verfasst: 26.05.2008, 17:25
von Kari2901
Wir durften keine Bücher benutzen. Aber ehrlich gesagt, brauch man die auch nicht, ich denke wenn man auf eine 2 geprüft wird, sollte man manche Dinge schon wissen z. B. mit der Unzeitgebühr, Auswärtsgebühr etc. Und ich habe das schließlich auch geschafft :mrgreen: