Wann holt ihr im Gesellschaftsrecht die Zustimmung der IHK ein?
Ich hole sie bisher i.d.R. bei Neugründungen, bei Umfirmierungen und Änderungen des Geschäftsgegenstandes einer GmbH ein.
Jetzt verlangt unser Rechtspfleger, dass ich die Zustimmung der IHK auch vorlege, wenn eine Kapitalerhöhung erfolgt ist.
Zu Recht???
§ 23 Handelsregisterverfügung / Zustimmung IHK
Hallo Lena,
wie gesagt, ich bin keine Leuchte im HR-Recht, aber ich musste neulich auch eine Kapitalerhöhung "vollziehen". Die IHK-Zustimmung habe ich dabei nicht eingeholt, warum auch? Die Kapitalerhöhung wurde auch beim Registergericht "eingetragen". Die wollten auch keine Zustimmung o.ä. haben.
Ruf doch ma (wenn du Lust dazu hast) bei der IHK an und frag, ob das geht und was die dort meinen. Wenn die sagen, dass haben sie noch nie gemacht, würde ich das so dem Rechtspfl. sagen.
Einen anderen Tipp habe ich hier leider nicht.
Anna
wie gesagt, ich bin keine Leuchte im HR-Recht, aber ich musste neulich auch eine Kapitalerhöhung "vollziehen". Die IHK-Zustimmung habe ich dabei nicht eingeholt, warum auch? Die Kapitalerhöhung wurde auch beim Registergericht "eingetragen". Die wollten auch keine Zustimmung o.ä. haben.
Ruf doch ma (wenn du Lust dazu hast) bei der IHK an und frag, ob das geht und was die dort meinen. Wenn die sagen, dass haben sie noch nie gemacht, würde ich das so dem Rechtspfl. sagen.
Einen anderen Tipp habe ich hier leider nicht.
Anna
Wowww, dass hab ich so noch nicht erlebt. Hab auch nicht gesehen, dass das irgendwo gefordert ist.
Wird daran liegen, dass man offensichtlichen Unsinn nicht niederschreiben soll :flirt
Auf was die heut alles kommen, tststststs
Hab grad mal mit unserer IHK-Sachbearbeiterin telefoniert
Die hält das auch für blödsinn.
Wird daran liegen, dass man offensichtlichen Unsinn nicht niederschreiben soll :flirt
Auf was die heut alles kommen, tststststs
Hab grad mal mit unserer IHK-Sachbearbeiterin telefoniert
Die hält das auch für blödsinn.
- Lena
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Ich hab die Zustimmung ja auch nicht eingeholt, deswegen kam ja die Zwischenverfügung.
"In besonders schweren Fällen könnte er auf die Zustimmung bestehen"... :twisted:
Da wir eh schon genug Ärger mit ihm haben hab ich der IHK jetzt einfach eine Kopie übersandt, mit dem Hinweis dass ich die Zustimmung einholen will auf Veranlassung des Rechtspfl. XY... Der ist da auch schon gut bekannt
Vielleicht weiß ja hier sonst noch einer wo ich genau nachgucken kann welche Urkunden der Zustimmung der IHK bedürfen. Kommentar zu der Handelsreg.verf. hab ich keins - und auch in meinen schlauen Büchern hinter mir find ich nix gescheites darüber...
Trotzdem schon mal Danke !
"In besonders schweren Fällen könnte er auf die Zustimmung bestehen"... :twisted:
Da wir eh schon genug Ärger mit ihm haben hab ich der IHK jetzt einfach eine Kopie übersandt, mit dem Hinweis dass ich die Zustimmung einholen will auf Veranlassung des Rechtspfl. XY... Der ist da auch schon gut bekannt
Vielleicht weiß ja hier sonst noch einer wo ich genau nachgucken kann welche Urkunden der Zustimmung der IHK bedürfen. Kommentar zu der Handelsreg.verf. hab ich keins - und auch in meinen schlauen Büchern hinter mir find ich nix gescheites darüber...
Trotzdem schon mal Danke !
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Hallo Lena,
bei uns ist es so, dass die Kapitalerhöhungen auch problemlos ohne IHK-Zustimmung eingetragen werden.
Bei einer Firmenneugründung holen wir uns direkt die IHK-Zustimmung und geben diese direkt bei der Beurkundung unserem Notar, so dass dieser diese direkt mit einreichen kann.
bei uns ist es so, dass die Kapitalerhöhungen auch problemlos ohne IHK-Zustimmung eingetragen werden.
Bei einer Firmenneugründung holen wir uns direkt die IHK-Zustimmung und geben diese direkt bei der Beurkundung unserem Notar, so dass dieser diese direkt mit einreichen kann.
Viele Grüße
ich
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- Lena
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Tja, und wie überzeug ich jetzt unseren Rechtspfleger davon?
Irgendwo muss es doch ne Entscheidung geben, was genau alles zustimmungsbedürftig ist.
Die von der IHK hier haben heut auch schon nachgefragt ob das wirkl.sein muss, aber ich konnt halt nur sagen: der Rechtspfleger XY will das so... Aber irgendwas genaues sagen, warum[\B] und wann[\B] ich die Zust. brauche kann mir da auch keiner sagen. Ich krieg immer nur die Auskunft: Bei Neugründungen und bei Änderung der Firma und/oder des Gegenstandes.
Und unser Rechtspfl. ist derzeit telefonisch nicht erreichbar wegen Umstellung aufs elektronische Handelsregister. :twisted:
Okay, um Ärger zu Vermeiden hab ich die Zust. eingeholt (meinen Hinweis, dass sie ja auch manchmal selbst bei der IHK anfragen, hat er mit den Worten erwidert: Ich hab aber keine Lust dass alles zu kopieren)...
Was bin ich froh, wenn ab Januar das HR zu nem anderen Gericht dazukommt und wir mit diesem Rechtspfl. nicht mehr allzuviel zu tun haben...
Irgendwo muss es doch ne Entscheidung geben, was genau alles zustimmungsbedürftig ist.
Die von der IHK hier haben heut auch schon nachgefragt ob das wirkl.sein muss, aber ich konnt halt nur sagen: der Rechtspfleger XY will das so... Aber irgendwas genaues sagen, warum[\B] und wann[\B] ich die Zust. brauche kann mir da auch keiner sagen. Ich krieg immer nur die Auskunft: Bei Neugründungen und bei Änderung der Firma und/oder des Gegenstandes.
Und unser Rechtspfl. ist derzeit telefonisch nicht erreichbar wegen Umstellung aufs elektronische Handelsregister. :twisted:
Okay, um Ärger zu Vermeiden hab ich die Zust. eingeholt (meinen Hinweis, dass sie ja auch manchmal selbst bei der IHK anfragen, hat er mit den Worten erwidert: Ich hab aber keine Lust dass alles zu kopieren)...
Was bin ich froh, wenn ab Januar das HR zu nem anderen Gericht dazukommt und wir mit diesem Rechtspfl. nicht mehr allzuviel zu tun haben...
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Hallo!
Also ich hole die Zustimmung der IHK nur bei Neugründungen und Umfirmirungen ein. Bis jetzt hatte ich keine Schwierigkeiten damit eine Kapitalerhöhung ohne diese Zustimmung durchzubekommen.
@Lena
Hast du schon im Buch "Handelsregisterrecht" nachgesehen? Vielleicht steht da irgendetwas zu den Unterlagen, die dem Gericht wegen einer Kapitalerhöhung vorzulegen sind.
Liebe Grüße
Sandra
Also ich hole die Zustimmung der IHK nur bei Neugründungen und Umfirmirungen ein. Bis jetzt hatte ich keine Schwierigkeiten damit eine Kapitalerhöhung ohne diese Zustimmung durchzubekommen.
@Lena
Hast du schon im Buch "Handelsregisterrecht" nachgesehen? Vielleicht steht da irgendetwas zu den Unterlagen, die dem Gericht wegen einer Kapitalerhöhung vorzulegen sind.
Liebe Grüße
Sandra
- Lena
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Hallo Sandra!
Ja, da hab ich auch schon nachgefunden, aber auch keine befriedigende Antwort gefunden *grummel*
Na ja, ich werd mal weitersuchen...
LG
Lena
Ja, da hab ich auch schon nachgefunden, aber auch keine befriedigende Antwort gefunden *grummel*
Na ja, ich werd mal weitersuchen...
LG
Lena
Liebe Grüße
Lena
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Sorry Lena! Dann weiß ich auch keine Möglichkeit mehr.
Frag doch deinen Rechtspfleger wo er das gefunden hat. Er soll dir das mal rüberfaxen! Vielleicht macht er das ja.
Liebe Grüße
Sandra
Frag doch deinen Rechtspfleger wo er das gefunden hat. Er soll dir das mal rüberfaxen! Vielleicht macht er das ja.
Liebe Grüße
Sandra
- Lena
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Ja, das könnt ich vielleicht noch mal machen. Wär eigentlich ne Idee... Werd dann mal berichten was dabei rausgekommen ist!
LG
Lena
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Liebe Grüße
Lena
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