Vielleicht kann ja hier jemand helfen???
Ich hab hier eine Verschmelzung einer Tochter-GmbH auf die Mutter-AG gemacht
.
Von der Erleichterung nach § 62 UmwG ist in der Urkunde kein Gebrauch gemacht worden. Die übernehmende AG hat in der Urkunde einen BEschluss nach § 65 UmwG gefasst.
Die Informationspflichten nach § 63 UmwG wurden aber nicht eingehalten, da der einzige Aktionär der übernehmenden AG darauf verzichtet hat in der Urkunde, ebenso auf die Klageerhebung gegen die Wirksamkeit der in der Urkunde enthaltenen Gesellschafterbeschlüsse.
Das haben wir aus dem Grund so gemacht, da die übernehmende AG nur 1 einzigen Vorstand hat, der gleichzeitig auch alleiniger Geschäftsführer des alleinigen Aktionärs ist, und er sich ja nicht selber die Unterlagen vorlegen kann.
Der Rechtspfleger hat jetzt telefonisch angekündigt, dass er eine rechtsmittelfähigen Entscheidung erlassen will und dass wir dann vor dem LG Klage erheben könnten.
Hat jemand noch eine Argumentationshilfe für mich ob und warum man auf diese Informationspflichten verzichten kann???
In den Kommentaren zum UmwG von Dehmer und Sagasser hab ich leider nichts entsprechendes gefunden (weder dass auf die Informationspflichten verzichtet werden kann noch dass sie in so einem Fall eingehalten werden müssen).
Wär super wenn mir jemand einen Tipp dazu geben könnte!
Vielen lieben Dank!
LG
Lena
Verschmelzung
Hallo Lena !
Hab Dir ne pm dazu geschickt (zu Umfangreich für das Forum)
Hoffe es hilft weiter ! Wenn der Repfl. nicht mit sich reden lässt, würde ich den Beschluss aufheben lassen mit der Folge, dass die Informationspflichten nicht mehr eingehalten werden müssen. Evtl. hast du sogar eine Vollmacht dafür solche Beschlüsse zurückzunehmen ??
lg
Thomas
Hab Dir ne pm dazu geschickt (zu Umfangreich für das Forum)
Hoffe es hilft weiter ! Wenn der Repfl. nicht mit sich reden lässt, würde ich den Beschluss aufheben lassen mit der Folge, dass die Informationspflichten nicht mehr eingehalten werden müssen. Evtl. hast du sogar eine Vollmacht dafür solche Beschlüsse zurückzunehmen ??
lg
Thomas
- Lena
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Ja, ich hab sie schon gelesen. Danke
Ich hab zwar eine entsprechende Vollmacht, und ich hatte das auch schon angesprochen beim Rechtspfleger, aber selbst das wollte er nicht anerkennen, weil es ja irgendwann mal den Beschluss gegeben hätte...
Wir fechten da eh so einige Kämpfe gegen ihn momentan... *grummel*
Trotzdem schon mal Danke. Ich kann ja mal berichten wie es ausgeht...
LG
Lena
Ich hab zwar eine entsprechende Vollmacht, und ich hatte das auch schon angesprochen beim Rechtspfleger, aber selbst das wollte er nicht anerkennen, weil es ja irgendwann mal den Beschluss gegeben hätte...
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Lena
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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