Auskunftspflicht des Notars

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Gast

#1

21.09.2005, 10:46

Hallo Ihr´s,

ich habe jetzt hier folgendes Problem. Wir haben 2004 einen Vertrag unter Geschwistern beurkundet mit folgendem Inhalt:
...."A" erkennt an, von Mutter einen Betrag erhalten zu haben und sich diese Zuwendung später auf ihren Pflichtteil anrechnen zu lassen......

"A" ist nunmehr "verwirrt" :banane (ich weiß nicht, wie ich es sonst ausdrücken soll) und es ist Betreuung angeordnet worden. Die Betreuerin hat uns nunmehr angeschrieben und gefragt, ob dieser Vertrag bei uns beurkundet worden ist und wir ihr eine Fotokopie übersenden. Die Betreuerin hat in den Unterlagen der "A" nur einen - nicht unterschriebenen - Entwurf dieser Urkunde gefunden.

Was soll ich hier tun. Hat die Betreuerin einen Anspruch auf Auskunft. :?: Wo kann ich das ggf. nachlesen. :?:

Anna

:hm
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wifey
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#2

21.09.2005, 12:17

Hallo Anna, :meld

hat die Betreuerin denn wenigstes bei ihr Anschreiben eine Kopie einer Urkunde beigefügt, dass sie überhaupt Betreuerin ist??? Sie muß dann ja wenigstens von einer Behörde (vom Gericht?) als Betreuerin bestellt sein. In diesem Dokument sollte dann auch festgehalten sein, was sie als Betreuerin alles tun darf und muß.
Und wenn Euch das Dokument vorliegt, dann kann man entscheiden, ob die Betreuerin einen Anspruch auf Herausgabe einer Kopie hat.

So, das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung und so würde ich es machen.
Viele Grüße

ich
Gast

#3

21.09.2005, 12:25

Hallo Tanja,

die Betreuerin hat uns eine Fotokopie des Betreuungsausweises mitgesandt. Hierin steht:

Der Aufgabenkreis umfasst: Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Zustimmung zur Unterbringung, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung, Versicherungen und Behörden.

M.E. kann es ja nur der Punkt: Vermögenssorge sein. Weißt du zufällig, was hierunter fällt? Wir haben noch nie was mit Betreuung zu tun gehabt.

Ich persönlich denke ja, dass ich der Betreuerin keine Kopie der Urkunde so ohne Weiteres aushändigen darf. Wir haben der Betreuten damals ja eine Kopie übersandt. Nach meiner Meinung ist es ja so, dass ein Notar nur Abschriften etc. erteilen darf an den, der beteiligt ist. Oder?
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wifey
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#4

21.09.2005, 12:33

Hallo Anna,

an sich habe ich das auch mal so gelernt, dass nur die Beteiligten eine Kopie bekommen.
Diese Sache würde für mich auch unter den Punkt Vermögenssorge fallen, da es ja um Geld geht.
Da die Betreuerin ja für die Person sorgen muß, will sie jetzt evtl. prüfen, ob die Anrechnung auf den Pflichtteil überhaupt ok ist oder ob dadurch der betreuten Person ein riesengroßer Schaden entstanden ist bzw. entstehen könnte. Oder ist der Erbfall eingetreten und die Betreuerin muß wissen, wieviel A zusteht bzw. angerecht bekommt?
Wenn der Betreuerin nur ein Entwurf ohne Unterschriften bekannt ist, kann sie ja gar nicht wissen, ob das überhaupt unterschrieben wurde.

:sorry , mehr fällt mir dazu jetzt grad nicht mehr ein
Viele Grüße

ich
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Lena
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#5

21.09.2005, 12:56

Dem Betreuer kannst du normalerweise auf jeden Fall eine Kopie aushändige, solange die Betreuung besteht und er dir das nachgewiesen hat durch Vorlage des "Ausweises".
Er hat ja nicht nur ein Recht darauf, sonder auch die Pflicht sich um den Betreuten zu kümmern und dazu gehört u.a. zu überprüfen was für Rechte und Pflichte ihm zustehen.

Wenn A bei Abschluss des Vertrages schon unter Betreuung gestanden hätte (okay, dann hätte das Gericht den bestimmt nicht ohne weiteres genehmigt), wäre der Betreuer ja an der Beurkundung beteiligt gewesen und normalerweise bekommt auch nur er dann eine Abschrift...

Wir haben zwar nicht oft mit Betreuung zu tun, aber ab und zu schon und dann ist für uns alleiniger Ansprechparter immer der Betreute, es sei denn es besteht ein Einwilligungsvorbehalt, dann wärs was anderes...



Hier noch ein paar allgemeine Links wegen Betreuung - vielleicht helfen die ja auch noch mal ein bißchen weiter:

http://www.betreuerlexikon.de/

http://www.bmj.de/media/archive/952.pdf

http://www.hmdj.justiz.hessen.de/C1256F ... ht2003.pdf

http://www.internetratgeber-recht.de/Fa ... reuung.htm

http://www.justizministerium.sachsen-an ... srecht.pdf

http://www.familienratgeber.de/service/seite_25351.html

http://www.olgbezirk-celle.niedersachse ... betreuung/

Und hier gibts ne Entscheidung dazu, dass wenn jemand unter Vermögenssorge steht, Steuerbescheide erst wirksam sind, wenn sie dem Betreuer zugegangen sind, nicht dem unter Betreuung stehenden...
http://www.ra-kotz.de/steuerbescheide.htm
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#6

21.09.2005, 16:16

Hallo Lena,

danke für die Links. Ich werde die jetzt mal im Einzelnen "abarbeiten", vielleicht finde ich ja, was alles unter Vermögensvorsorge fällt.

Danke für Deine Hilfe, das mit den Links ist super nett.

Anna

:wink2

P.S. Auch dir Tanja vielen Dank für deine Antwort.
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Lena
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#7

22.09.2005, 11:30

Hallo Anna!

Hier hab ich noch einen Link. Und hier ist genau erklärt, was man unter Vermögenssorge im Betreuungsrecht zu verstehen hat...

http://www.finanzxl.de/lexikon/Vermoegenssorge.html

Viel Spass beim lesen :wink:

LG
Lena :wink2
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#8

22.09.2005, 14:00

Hallo Lena,

ich hab mir jetzt alle links mal angeguckt und teilweise auch ausgedruckt. Ich werde jetzt wohl mal noch ne Nacht drüber schlafen und dann mal sehen, was ich mache.

Danke schön für deine viele Hilfe.
Anna
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Lena
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#9

22.09.2005, 14:16

Ist doch kein Thema...
hihi, dann konnt ich mich ja vielleicht wenigstens etwas für das Fax revanchieren ;-)
Liebe Grüße
Lena

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