Energiepass bei Immobilienkaufverträgen

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Lena
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#1

19.07.2006, 08:46

Gestern haben uns Mandanten angesprochen, dass ab sofort bei Verkäufen der Energiepass für Häuser vorzulegen ist.

Ich hab auf den Seiten der Notarkammer nur die Info gefunden, dass dieser
eingeführt werden soll, aber das er noch keine Pflicht ist. Aber die Mandanten haben wohl von ihrem Steuerberater erzählt bekommen, dass es diese Pflicht schon gäbe. Leider konnte mir auch der Steuerberater nichts näheres darüber sagen

Wie wird das in anderen Büros gehandhabt? Wird darauf geachtet? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür? Weiß jemand wie hoch die Kosten für diesen Energiepass in etwa sind? Wer erstellt diesen - hab bisher nur gefunden "qualifizierte Baufachleute" aber das hilft mir ja auch nicht wirklich weiter...
Kann jemand helfen?
Liebe Grüße
Lena

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cerreto
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#2

19.07.2006, 11:48

Soweit mir bekannt ist, ist für Bestandsgebäude noch keine Regelung in Kraft getreten. Das war auch der Stand auf einem DAI-Seminar im März. Dort wurde die Auffassung vertreten, dass eine Hinweispflicht des Notars nicht besteht, da es um eine Frage der Bewertung der Qualität des Kaufobjekts geht, die Sache der Vertragsparteien selbst ist. Andererseits wird es nicht für abwegig gehalten, die Beteiligten (nach Inkrafttreten einer entsprechenden Regelung) darauf hinzuweisen, dass es ein standartisiertes Bewertungsverfahren für den Energieverbrauch gibt. Da jedenfalls ein Privatmann als Verkäufer nicht beurteilen kann, ob die Angaben im Energiebedarfsausweis richtig sind, erscheint es nicht sinnvoll zu sein, diesen als solchen zum Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung zu machen.

Die Deutsche Energie-Agentur-GmbH (dena), deren Gesellschafter der Bund und die KfW sind, hat in einem Pilotprojekt einen Energiebedarfsausweis entwickelt und dabei als Aussteller sowohl Architekten, Bauingenieure, Kaminkeher u.a. Handwerker sowie Energieberater (Verbraucherzentralen) zugelassen. Die Kosten lagen für EFH i.d.R. zwischen 150 u 300 EUR

Grüße
cerreto

http://www.enev-online.de/interviews/05 ... hegner.pdf
http://www.notarkammer-hamm.de/seiten/f ... bauten.htm
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Lena
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#3

19.07.2006, 15:35

Danke!
Ich werd mich mal durch die Links wühlen... aber ich sehe das ähnlich, dass es nicht unter "unsere" Hinweispflicht fallen kann.
Wenn ich zu nem andern Ergebnis irgendwann kommen sollte kann ich ja nochmal berichten...
Liebe Grüße
Lena

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