Der Widerruf von Vorsorgevollmachten

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Gast

#21

22.09.2005, 14:04

Wir haben bisher noch nicht nach einer Registrierung gefragt. Ich werde das aber jetzt mal vorschlagen. Das mit dem Vermerk in der Urkunde (Empfehlung der Kammer) habe ich auch gelesen und finde es eigentlich gut.
Wie rechnet ihr die Kosten mit den Beteiligten ab. Soweit ich mich recht erinnere, ist es ja billiger, wenn man die Vollmachten online meldet.

Rechnet ihr diese Kosten mit der "Urkundensrechnung" ab oder später getrennt oder bekommen die Beteiligten eine Rechnung direkt übersandt?
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#22

22.09.2005, 14:25

Wir machen das online mit der Registrierung. Das ist die billigste Variante für die Beteiligten. So kostet die Registrierung uns nur € 8,50 pro Vollmachtgeber. Wenn es mehr als ein Bevollmächtigter sind, kostet das aber auch nochmal extra.

Wegen der Abrechnung mit dem ZVR gibt es bei dem Register die Möglichkeit wenn man online registrieren will als "institutioneller Nutzer" (also Notar), dass man das im Lastschriftverfahren bezahlt (dadurch ist es dann auch etwas günstiger als mit Rechnung). Daher legen wir die Kosten ja eigentlich für die Beteiligten vor und schreiben diese als "Auslagen" in die "Urkundsrechnung" - also ohne Berechnung der Mehrwertsteuer -.
Das mit der Extra Rechnung an die Vollmachtgeber ging damals noch nicht (ich weiß auch nicht ob das heute schon geht) vom ZVR aus...

Wie macht ihr die Registrierung?
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#23

22.09.2005, 15:50

Wir haben bisher noch nichts mit einer Registrierung gemacht. Wir wollten es zwar immer mal in Angriff nehmen, doch es wurde immer auf den nächsten Tag verschoben. Ich werde wohl jetzt erstmal einen Text entwerfen, den ich in die Urkunde aufnehmen werde und dann werde ich mal zu dem ZVR surfen und mir das genau dort ansehen. Eigentlich finde ich das mit "in Vorlage treten" nicht so praktisch. U.U. kann es da ja dann passieren, dass man zu den Beurkundungskosten auch noch auf den verauslagten Kosten sitzen bleibt. Naja mal sehen, was ich hier mache. Ich werde mir das jetzt mal ausführlich durchlesen.
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#24

22.09.2005, 16:01

Das Problem mit den Kosten haben wir auch heiß diskutiert mit unserem Chef.

Wir haben eine Zeitlang versucht den Beteiligten die Ausfertigung erst auszuhändigen wenn sie die Rechnung bezahlt hatten (wo dann auch die Kosten für die Registrierung enthalten war) und danach auch die Registrierung erst vorzunehmen, aber das war dann doch zu umständlich.

Dann haben wir gesagt, wir probieren es mal so und gucken ob wir dann nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Und siehe da... es läuft eigentlich prima :)

Wenn du den Text für die Urkunde haben magst kann ich dir gern mal unsere paar Zeilen rüberschicken.
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#25

22.09.2005, 16:15

Hallo Lena,

das mit dem Text das wäre suuuuuuper. :huepf

Und wegen der Kosten, hast ja Recht. Wenn man mal drauf sitzen bleibt ist das ja nicht so schlimm. Solange das kein Dauerzustand wird (passiert im Notariat ja zum Glück sehr selten - zumindest bei uns).
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#26

22.09.2005, 16:44

Hier das ist unser Vermerk, der vor dem vorgelesen-genehmigt-unterschrieben steht:

"Der Vollmachtgeber ist mit der Erfassung der vorliegenden Urkunde einschließlich der in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten in die Registerdatenbank für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und der Erteilung einer Abschrift an anfragende Vormundschaftsgerichte einverstanden. Auf die mit der Registrierung verbundenen Kosten wurde der Vollmachtgeber hingewiesen. Dieses Register dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen."

Ja, stimmt, das mit den Kosten geht mittlerweile. In meiner "Anfangszeit" war es schlimmer...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#27

23.09.2005, 08:12

Hallo Lena,

:thx

Werd das jetzt gleich mal einarbeiten und mir dann noch ein "Info-Blatt" für die Vollmachtgeber machen. Wenn diese die Eintragung nicht wünschen, werde ich den Text umformulieren, dass keine Eintragung gewünscht wird. Ich gehe mal von aus, dass einige auch sagen, nein das brauchen wir nicht, außerdem kostet es nochmal extra. Mal sehen, wie es läuft.

Anna
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#28

23.09.2005, 08:57

Hallo Anna!
Kannst ja mal berichten wie es bei euch angelaufen ist und wie die Mandanten reagieren. Wir haben fast nur postitive Rückmeldungen darauf bekommen.
Aber würd mich schon intressieren wie es bei anderen aussieht... *garnichtneugierigbin*

LG
Lena
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#29

23.09.2005, 09:03

Ja werde ich machen.

LG Anna
Benutzeravatar
stef
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 389
Registriert: 03.06.2005, 20:38
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
Kontaktdaten:

#30

23.09.2005, 11:50

Hallo ihr zwei,

vielen Dank für den Erfahrungsaustausch, da sieht man mal wieder, dass man mit den ganzen Fragen nicht alleine da steht.

Auf eure Anregung hin, möchte ich den Vermerk aber nun auch lieber mit in die Urkunde ainbauen. Allerdings werde ich die Rechnung trotzdem weiterhin "getrennt" abrechnen. Wir bringen die Kosten auch in Auslage, da das Laftschriftverfahren für uns und die Mandanten günstiger ist.

Also bisher gab es bei uns noch keine nicht gezahlte Rechnung, wobei wir aber auch ein kleines Notariat sind. Dazu muss ich sagen, gibt es bei uns aber auch sehr viele Mandanten, die keine Registzrierung wünschen, aus welchen Gründen auch immer.

Denn Anfangs haben wir direkt an alle Mandanten ein Rundschreiben versandt, die seit Anfang des Notariats bei uns Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beurkundet haben. Zwar gab es viele Rückmeldungen, aber relativ wenige Registrierungen.

LG,
Steffi
Antworten