Der Widerruf von Vorsorgevollmachten

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Gast

#11

20.09.2005, 17:49

Hi Tanja,

alles klar.

@stef - Fax ist unterwegs.
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Lena
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#12

20.09.2005, 20:28

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Super - das hat mir schon mal viel geholfen! :D

:thx
Liebe Grüße
Lena

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stef
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#13

21.09.2005, 13:23

Hi Ihrs,

erst mal dir, Anna, herzlichen Dank für dein Fax, das ist sehr interessant.

Und natürlich auch vielen Dank an Tanja, für deine Mühe, aber natürlich umso besser, wenn ich euch keine unnötigen Kosten verursache. ;)

@Lena

Also allzu voll ist mein Ordner wirklich noch nicht, darin habe ich allgemeine Informationen von der Spark. über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patitenverfügungen und zudem war noch ein sehr interessanter Artikel zum Einstieg für das Vorsorgeregister bei der BNotk in "Deutsche Notar-Zeitschrift" 2 / 2005, den ich teils auch schon mal den Mandanten mitgegeben habe.

Dann folgen noch die Schreiben der BNotK, die Datenformulare, allgemeine Erklärungen von deren Seite und natürlich noch mein eigener Erfassungsbogen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Bei uns ist das immer so, wenn die Notarin die Beurk. durchgeführt hat, stelle ich mich dann bei Interesse zur Eintragung ins Register zur Verfügung und tausche dann mit der Notarin den Platz, habe dann immer meinen Ordner dabei und erkläre den Mandanten alles, was sie dazu wissen möchten.

LG,
Steffi
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#14

21.09.2005, 13:43

Das hört sich intressant an!

Vielleicht ist das ja hier auch noch was für dich. Hier gibts fast vollständige Infobroschüren und so zum Runterladen...

http://www.bmj.de/enid/4681642bbd71c45a ... ht_kh.html

http://www.bmj.de/enid/4681642bbd71c45a ... ng_oe.html

http://www.justizministerium.sachsen-an ... srecht.pdf


LG
Lena
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Lena

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Gast

#15

21.09.2005, 16:13

Hallo Steffi,

darf ich dich gleich mal was fragen? Ja? :cowboy

Also, welche Fragen bzw. Punkte stehen in deinem Erfassungsbogen drin? Ich soll nämlich auch einen machen und tue mich grad noch ein wenig schwer damit, gerade wie ich solche Punkte erfassen soll wie z.B. lebenserhaltene Maßnahmen, Abstellung der Geräte bei ...., Unterbringung wann und wo ... u.sw.

Oder ist es nur ein allgemeiner Erfassungsbogen mit Name, Daten, Bevollmächtigter etc. ??

Und, mir fällt da grad noch was ein. Nimmst du in die Urkunde einen Vermerk auf, ob die Beteiligten einen Eintrag im Vorsorgeregister wünschen oder nicht. Ich habe vor kurzem einen Aufsatz hierüber gelesen, dass es empfohlen wird. Ich bin mir in diesem Punkt noch nicht abschließend sicher. Es gibt ja auch Vermerkblätter die den Leuten ausgehändigt werden können und darin steht ja, wie man die Hinterlegung macht und was es kostet.

Anna

:pcwink
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#16

21.09.2005, 21:52

Hallo Anna!
So eine Art Erfassungsbogen hab ich mir auchgemacht.
Erst mal alle persönlichen Daten des Vollmachtgebers, dann die der Bevollmächtigten.
Dann hab ich mich an unser umfassenstes Muster von so einer Vollmacht (da ist dann wirklich alles drin) gehalten und alle Sachen aufgeschrieben, wo ich mittlerweile weiß, dass da meistens Rückfragen kommen. Dann hab ich meistens alle Sachen "abgefragt" die ich brauche...
Wegen der Erfassung im Register. Ja, wir haben einen Vermerk in der Urkunde, dass die Bet. die Registrierung wollen und dass dafür Kosten anfallen. Allerdings werden bei uns nur die Vollmachtgeber erfasst. Für die Erfassung der Bevollmächtigten sollte man sich ja auf jeden Fall deren schriftliches Einverständnis (am besten in der Urkunde) geben lassen - aus Datenschutzgründen. Da die meisten Vollmachtgeber nicht wollen, dass die Bevollmächtigten direkt von der Vollmacht erfahren bzw. bei der Beurkundung dabei sind (bei uns kriegen auch nur die Vollmachtgeber die Ausfertigungen für die Bevollmächtigten, und dem Hinweis, dass sie die ggf. aushändigen müssen) erfassen wir meist nur die Vollmachtgeber...
Aber gerade weil da Kosten anfallen ist ein schriftliches Einverständnis immer gut!

Wie macht ihr das denn mit der Eintragungsbestätigung die für die Vollmachtgeber bestimmt sind. Wann händigt ihr sie denen aus? Schickt ihr sie mit den Ausfertigungen raus oder wie läuft das bei anderen?
Liebe Grüße
Lena

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#17

21.09.2005, 21:53

Hallo Anna!
So eine Art Erfassungsbogen hab ich mir auchgemacht.
Erst mal alle persönlichen Daten des Vollmachtgebers, dann die der Bevollmächtigten.
Dann hab ich mich an unser umfassenstes Muster von so einer Vollmacht (da ist dann wirklich alles drin) gehalten und alle Sachen aufgeschrieben, wo ich mittlerweile weiß, dass da meistens Rückfragen kommen. Dann hab ich meistens alle Sachen "abgefragt" die ich brauche...
Wegen der Erfassung im Register. Ja, wir haben einen Vermerk in der Urkunde, dass die Bet. die Registrierung wollen und dass dafür Kosten anfallen. Allerdings werden bei uns nur die Vollmachtgeber erfasst. Für die Erfassung der Bevollmächtigten sollte man sich ja auf jeden Fall deren schriftliches Einverständnis (am besten in der Urkunde) geben lassen - aus Datenschutzgründen. Da die meisten Vollmachtgeber nicht wollen, dass die Bevollmächtigten direkt von der Vollmacht erfahren bzw. bei der Beurkundung dabei sind (bei uns kriegen auch nur die Vollmachtgeber die Ausfertigungen für die Bevollmächtigten, und dem Hinweis, dass sie die ggf. aushändigen müssen) erfassen wir meist nur die Vollmachtgeber...
Aber gerade weil da Kosten anfallen ist ein schriftliches Einverständnis immer gut!

Wie macht ihr das denn mit der Eintragungsbestätigung die für die Vollmachtgeber bestimmt sind. Wann händigt ihr sie denen aus? Schickt ihr sie mit den Ausfertigungen raus oder wie läuft das bei anderen?
Liebe Grüße
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#18

22.09.2005, 08:28

Ups, sorry, der Beitrag vorher sollte eigentlich nicht doppelt kommen... Hab da wohl gestern noch zu schnell getippt... :pc
Liebe Grüße
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#19

22.09.2005, 09:25

Hallo Anna,

es handelt sich dabei nur um einen allgemeinen Erfassungsbogen, damit ich weiss, wer im Register eingetagen ist. Alle anderen Punkten klären wir dann immer individuell mit den Mandanten im Gespräch ab.

Einen Extra-Vermerk nehmen wir in die Urkunde nicht auf, allerdings wird die Frage der Registrierung bei uns auch immer erst nach der Beurkundung abgesprochen. Ich würde es allerdings auch empfehlen, darüber nachzudenken, ob dies nicht sinnvoll wäre.

Wir haben hier auch immer ein umfassendes Muster vorliegen, an dem wir uns halten und ggfls. Änderungen bzw. Ergänzungen vornehmen.

Allerdings tragen wir den Vollmachtgeber und alle Bevollmächtigten in das Register ein, aus dem Grunde, dass meistens alle anwesend (da mehrere Urkunden) sind und ihre Zustimmung erteilen.
Bei uns bekommt dann aber auch der Vollmachtgeber die Ausfertigungen zugesandt, anbei die Eintragungsbestätigung, sofern er sich auch im gleichen Zuge zu der Registrierung entschlossen hat.

LG,
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#20

22.09.2005, 11:26

Hallo Steffi!

Wegen dem Vermerk in der Urkunde. Unsere Kammer hatte mal die Empfehlung ausgegeben, dass dieser immer in die Urkunde mit aufgenommen werden sollte. Wir haben den halt so formuliert, dass der Vollmachtgeber mit der Erfassung der Vollmacht einverstanden ist, und auch schon jetzt mit der Erteilung einer Abschrift der Vollmacht an anfragende Vormundschaftsgerichte. Dann könnten wir falls mal eine Anfrage vom Gericht kommt, direkt die Abschriften herausschicken, ohne erst nachzuprüfen ob uns der Vollmachtgeber oder ein Bevollmächtigter dazu ermächtigt.

Und das mit der Registrierung klären wir halt auch immer im Vorgespräch ab... und es ist kaum jemand, der die Vollmachten nicht registriert haben will.
Mein ehemaliger Chef hat sich z.B. strikt geweigert die Mandanten darauf hinzuweisen. Das war im zu viel Arbeit mit der Registrierung... und oh wunder - da hat auch nie jemand nach gefragt...

Das mit der Eintragungsbestätigung hab ich jetzt umgestellt bei uns, und zwar auch so wie bei euch, dass sie zusammen mit den Ausfertigungen rausgeschickt werden.
Liebe Grüße
Lena

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