Vorvertrag

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stef
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#1

19.05.2006, 21:52

Hallo,

beurkundet ihr auch "Vorverträge", wie könnte so ein Muster aussehen und welches Rechtsgeschäft/rechtliche Konsequenzen entstehen dadurch?

Reicht ein Vorvertrag für die Finanzierungszusage für die Bank aus oder besteht diese auf die Vorlage des Kaufvertrages für die Zusage?


VG,

Steffi
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Lena
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#2

20.05.2006, 10:17

Hallo Steffi!

Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, in dem sich die Parteien verpflichten, später einen Hauptvertrag abzuschließen. Der VV kommt insbesondere in Betracht, wenn dem Abschluß des HV noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen. Der VV muß bereits den wesentlichen Inhalt des späteren HV regeln.

Wenn der VV nicht beurkundet ist, sondern später nur der HV, dann ist der VV unwirksam... Aber wenn nicht alle Erklärungen des VV im HV drin stehen, kann es umgekehrt auch wieder sein, dass dieser wegen sog. nicht mitbeurkundeter "Nebenabreden" nichtig ist.

Wenn es also ein vollständiger VV über einen GrundstücksKV ist, dann sollte dieser auch beurkundet sein! Ohne Beurkundung tritt sonst keine Bindungswirkung ein!

Der Vorvertrag ist daher fast ein ganz normaler notarieller Kaufvertrag sein, von dem eine Seite (z.B. Käufer) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einseitig zurücktreten kann, sofern eine Bedingung nicht eintritt (z.B. Finanzierungsschwierigkeiten). Der Verkäufer könnte für den Fall des Rücktritts auf eine pauschale Entschädigung (für Zinsverluste etc.) bestehen.

Wegen der sonstigen Konsequenzen kommts halt wie in jedem Vertrag auf den Inhalt an...

Was verstehst du unter dem Vorvertrag? Hast du ein konkretes Beispiel? Über was wollt ihr denn den Vorvertrag abschließen? Dann kann ich vielleicht genauer antworten...

Hast du schon mal in den normalen Formularbüchern (Kersten/Bühling, Würzburger Notarhandbuch) geguckt? Da müssten auch Muster drin stehen...

Wegen der Finanzierung. Das kommt auf die Bank an. Manchen reicht ja schon ein Entwurf aus, oder ein Schreiben des Notars, dass beabsichtigt ist, in Kürze einen Kaufvertrag abzuschließen.... Manchen reicht auch eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
Ich kenne es eigentlich nicht, dass der beurkundete "normale" Kaufverrtrag (also kein VV) vorgelegt werden muss. Macht ja eigentlich auch wenig Sinn, erst etwas zu kaufen und sich dann um die Finanzierung zu kümmern...

HOffe hab dich jetzt nicht ganz verwirrt?
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
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stef
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#3

20.05.2006, 13:17

Hi Lena,

hm, ich suche nach einer Lösung für folgendes Problem:

Es geht um den Verkauf eines Sanierungsobjektes, worauf auch explizit unter den Sachmängeln mit Aufzählung der bekannten Mängel darauf hingewiesen werden soll. Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, wenn da nicht die Bank wäre. Der Käufer sagt, die Bank würde ihm durch diesen Passus keine Finanzierungszusage erteilen.

Wie kann ich nun den Verkäufern gerecht werden, und sie absichern, zumal nun die Angst besteht, dass der Vertrag platzt, wenn keine Finanzierung da ist oder der Käufer rechtlich wegen Mängel vorgehen könnte. Muss der Käufer tatsächlich den Entwurf bei der Bank vorlegen?

Der Käufer sagt, er möchte den Kauf nicht unnötig hinziehen...

Ein Zusatzvertrag fällt weg, da dies rechtlich nicht machbar ist.

Folgendes haben wir uns überlegt:
Das Objekt wird wie es steht und liegt erworben. Der Käufer hatte eingehend Zeit zur Besichtigung und kauft das Objekt im derzeitigen Zustand.

Aber das genügt nicht, um die Haftung der Verkäufer auszuschließen, heißt es doch...

Zitat: "Arglist bedeutet dabei eine bewusste Täuschung des Vertragspartners, die sowohl durch eine explizite Lüge als auch – selbst wenn nicht ausdrücklich zu diesem Punkt gefragt wird - durch das Verschweigen eines Mangels trotz Aufklärungspflicht begangen werden kann."

Daher möchten wir die Verkäufer unbedingt abgesichert wissen... so dass der Käufer nicht sagen kann, er hätte davon nichts gewusst.

LG,
Steffi
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#4

26.11.2012, 14:05

Hallo, ich soll einen Kaufvorvertrag vorbereiten. Folgendes hat Cheffe mir bisher diktiert:
Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages

Die Erschienenen zu 1 erklären, dass sie Eigentümer der Wohnung … sind.

Die Wohnung ist nicht vermietet. Der Erschienene zu 2 beabsichtigt, die Wohnung in Kürze zu mieten und auch bereits Sanierungsarbeiten durchzuführen. Beide Parteien vereinbaren hierdurch verbindlich, dass im Laufe des Jahres 2013 ein Kaufvertrag zwischen den Parteien zu einem festen Kaufpreis in Höhe von ......... EUR geschlossen werden wird, d. h. der Vertrag wird auch im Laufe des Jahres 2013 durch Zahlung des Kaufpreises und der Antragstellung auf Umschreibung des Eigentums abgewickelt werden.

Der Erschienene zu 2. wurde darauf hingewiesen, dass durch diesen Vertrag zusätzliche Kosten zu dem noch abzuschließenden Kaufvertrag entstehen.
Gibt es denn diese Vorverträge noch? Alles was ich hier gefunden hatte, ist schon mindestens 3 Jahre alt. Kann ich auch als Anlage den Kaufvertragsentwurf beifügen. Habe leider in meinen Büchern und in den PC-Mustern nirgendwo einen Muster gefunden.

Sinn und Zweck des Ganzes ist, dass der Verkäufer sich mit dem Käufer zunächst geeinigt hat, dass er einen Mietvertrag mit ihm abschließt und der Käufer dann im nächsten Jahr kauft. Verkäufer traut aber Käufer nicht über den Weg und will deshalb nun einen Vorvertrag mit dem Käufer abschließen.
Jupp03/11

#5

26.11.2012, 14:18

Wieso gibt der Käufer nicht ein Vertragsangebot ab, welches dann entsprechend befristet ist?
Im übrigen ist der Mietvertrag zumindest in groben Zügen mit zu beurkunden.
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