Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf

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Pepsi
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#81

09.08.2006, 13:33

Sandra, wen meinst du jetzt? wir rechnen sie seit einem Jahr ab, vorher wussten wir das auch nicht
Gast

#82

09.08.2006, 14:45

Irgendwie hatte ich in Erinnerung dass die Lösung keine Vollzugsgebühr enthielt oder liege ich da falsch. Ich bin heute irgendwie total durcheinander sorry
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stef
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#83

09.08.2006, 15:02

Ich rechne die Vollzugsgebühr auch ab!
dadiber
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#84

10.08.2006, 08:39

Eine Vollzugsgebühr ist in der Lösung nicht enthalten, nein.

An alle die eine Vollzugsgebühr nach § 146 nehmen:

Warum?
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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Lena
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#85

10.08.2006, 08:59

Die kriegste, wenn du nicht den Entwurf der GS machst, sondern rein nur die Unterschriftsbegl. und zwar nach § 146 UU neben der Beglaubigungsgebühr,. und zwar für alle Fälle wenn der Notar im Auftrag des Antragstellers den Vollzug auf Eintragung, Veränderung oder Löschung eines Grundpfandrechts betreibt.

Vollzugstätigkeit liegt dann schon vor, wenn der Notar - widerum auf Antrag der Bet. - in deren Namen den Vollzugsantrag stellt (also "Namens und im Auftrag überreiche und beantrage ich), die Eintragungsmitteilungen prüft und vorab das Grundbuch einsieht oder Genehmigungen o.ä. einholt.

Aber nur das Einreichen allein löst die Vollzugsgeb. nicht aus - in die GS sollte auf jeden Fall ein Hinweis auf die mit dem Vollzugsauftrag verbundenen Kosten mit aufgenommen werden.

Guck mal Streifzug RZ 1808 ff...
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#86

10.08.2006, 09:15

Ja du hast Recht Lena! Wir holen aber immer den Grundbuchauszug ein und stellen die entsprechenden Anträge und Überprfüfen die Eintragungsnachricht. Das gehört für mich dazu. Aus diesem Grunde wird bei uns auch die Vollzugsgebühr genommen.

Liebe Grüße
Sandra
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stef
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#87

10.08.2006, 09:27

Genau so war es bisher auch bei uns der Fall.

LG,
Steffi
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Lena
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#88

11.08.2006, 21:47

Sollte man ja eigentlich auch immer so machen :wink:
Aber trotzdem sollte in jede Urkunde ein kleiner Hinweis, von wegen "Notar wird - nach Belehrung über die damit verbundenen Kosten - mit dem Vollzug der Urkunde beauftragt, ebenso das Grundbuch einzusehen sowie die Eintragung zu prüfen" oder so ähnlich... Einfach um sicher zu gehn, dass die Bet. hinterher keine Schwierigkeiten wegen der Vollzugsgebühr machen. Kommt zwar selten vor, aber bei uns käme das z.B. net so gut wenns mal richtige Kostenbeschwerde geben würde. Dann würden die Mandanten sich auch eher abwenden...
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#89

12.08.2006, 09:55

Ja du hast Recht Lena! Das werde ich dann mal einführen bei uns.

Liebe Grüße und schönes WE
Sandra
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