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Re: Vertretungsbescheinigung GmbH

Verfasst: 09.08.2013, 11:47
von Pepsi
das hat Lena doch geschrieben, dass es GErichte gibt die das akzeptieren und eben welche die es nicht akzeptieren

Re: Vertretungsbescheinigung GmbH

Verfasst: 09.08.2013, 12:18
von Jupp03/11
Die schönste Geschichte, die ich vor kurzem gelesen habe bei einer Volksbankbegl.

Wegen des Bestehens der Genossenschaft und wegen der Vertretungsberechtigung der Erschienenen verweise ich gemäß § 32 Abs. 2 GBO auf das beim Amtsgericht ... unter GnR ... elektronisch geführte Register.

Das kommt unheimlich gut bei Löschungsunterlagen, die zu treuen Händen zur Verfügung gestellt werden.

Re: Vertretungsbescheinigung GmbH

Verfasst: 09.08.2013, 13:21
von Pepsi
Fazit...?