Kosten für Bücher

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Vivanja
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#1

18.02.2010, 17:55

Hallo Ihr Lieben. Ich schreibe hier mal für meine Azubi. Wie sieht es denn aus, mit den Kosten für Bücher. Muss sie die selbst bezahlen von ihrem mickrigen Gehalt oder muss der RA dafür aufkommen. Unser Chef meint die müsse sie selbst tragen. Wie seht ihr das???

vielen Dank
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jujo
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#2

18.02.2010, 17:57

Hi. Also ich habe mir damals die Bücher selbst gekauft. Habe beim Chef auch gar nicht gefragt. Denke aber das kommt immer auf den Chef drauf an, gibt sicher welche die die Bücher für den Azubi kaufen.

lg
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Ciara
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#3

18.02.2010, 18:08

Also ich weiß nur, dass ihr die Gesetzestexte für die Schule zur Verfügung gestellt werden müssen, aber ansonsten muss sie den Rest selbst kaufen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
s_Sabrina
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#4

18.02.2010, 20:06

Also in meinem Vertrag stand drin:

"§ 3 Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende verpflichtet sich,

1. ...
2. ...
3. ...
4. (Ausbildungsmittel) dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;
5. ...
6. ...
..."

Somit gehören Bücher auch mit zu dem, was der RA bezahlen muss.
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]

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Stöffi
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#5

20.02.2010, 14:12

Das kommt wohl auf den Chef an. Leider. Ich muss meine Bücher auf selber bezahlen. Das einzige, was meine Chefin zahlt ist das Berichtsheft (5,00 €). Und das auch nur, weil ich auf das hingewiesen hab, was im Ausbildungsvertrag steht. Aber nach Meinung meiner Kanzlei gehören die Bücher nicht dazu.
Trotzkopf
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#6

24.02.2010, 20:38

Also ich bekomme meine Bücher bezahlt (zum Glück!)
Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
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Vivanja
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#7

25.02.2010, 09:45

Vielen Dank für Eure Antworten. Ist ja wirklich nicht so eindeutig. Kommt dann wohl tatsächlich auf den Chef drauf an.

Danke Lg Anja
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BBTB
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#8

08.03.2010, 12:47

s_Sabrina hat geschrieben:Also in meinem Vertrag stand drin:

"§ 3 Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende verpflichtet sich,

1. ...
2. ...
3. ...
4. (Ausbildungsmittel) dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;
5. ...
6. ...
..."

Somit gehören Bücher auch mit zu dem, was der RA bezahlen muss.
So stand es auch bei mir drin (mir wurden sie zur Verfügung gestellt, musste sie dann am Ende der Ausbildung wieder an die Kanzlei zurückgeben). Viele aus meiner Klasse hatten zwar genau denselben Vertrag (Vordruck der Kammer), leider mussten manche sich die Bücher trotzdem selber kaufen (man ist ja auch froh, über die Ausbildung, und wenn Chef meint er zahlt die Bücher nicht, will man es ja auch nicht unbedingt auf Stress anlegen. Trotzdem schade sowas, gerade bei dem mikrigen Ausbildungsgehalt sollte sowas doch wenigstens von der Kanzlei gestellt werden).
boylux
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#9

15.03.2010, 16:17

also fragt einfach eure Ausbilder ganz nett, sie werden es übernehmen!
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