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maulenta
- Forenfachkraft
- Beiträge: 157
- Registriert: 26.08.2008, 08:19
#1
14.11.2009, 10:44
Hallo,
ein Mandant ruft an und fragt mich:
"Ich möchte eine Vorsorgevollmacht machen. Muss dies beurkundet werden oder reicht es, wenn der Notar die Unterschrift auf dieser Vorsorgevollmacht beglaubigt?"
Hmm.. ich hab nichts 100% dazu finden können.
Und weiter:
"Was ist denn eigentlich der Unterschied, ob ich eine Vorsorgevollmacht abschließe oder eine Betreuungsvollmacht?"
Auch das konnte ich ihm nicht recht erklären.
Ich habe das beim Nachlesen so verstanden, dass eine Vorsorgevollmacht nur bei Eintreten einer Notsituation gilt (wie z. B. auch Patientenverfügung). Ist das so richtig?
Grüße,
maulenta
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Mimiho
- Forenfachkraft
- Beiträge: 109
- Registriert: 23.07.2005, 11:05
#2
14.11.2009, 11:03
also vorweg, ist das nicht Aufgabe des Notars, diese Auskünfte zu geben?
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Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
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#3
14.11.2009, 12:59
Denke auch dass ein ausführliches Beratungsgespräch durch den Notar oder Bürovorsteher o.ä. da zweckmäßig ist, und keine schnelle Auskunft am Telefon.