Erbteilskaufvertrag / Erbauseinandersetzung Hilfe ??

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Plumbum
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#1

16.04.2007, 21:16

Hallo...

also jetzt sind mal alle gefragt, die bei einem Notar angestellt sind. Ich muss einen Erbschaftsanteil verkaufen. Kurzer Sachverhalt:

A und B sind in Erbengemeinschaft eingetragen. A möchte ihren Erbteil an einen Dritten verkaufen. Mein Chef meint ich soll jetzt erstma den Erbteil an den Dritten verkaufen, dieser tritt ja dann anstatt A in die Erbengemeinschaft ein und das Grundbuch muss dann nur berichtigt werden. (Keine Auflassung und den ganzen schnick schnack). So und dann soll ich in dieselbe Urkunde eine Erbauseinandersetzung zwischen den Dritten und B machen. Sprich dass die nicht mehr in Erbengemeinschaft eingetragen sind, sondern jeder in Bruchteilseigentum zu je 1/2. Meint ihr das kommt beim Grundbuchamt durch? ich kanns mir net so recht vorstellen. Mein Chef meint nämlich immer alles in eine Urkunde machen zu müssen. Und wie kann ich den Unterpunkt mit der Erbauseinandersetzung korrekt formulieren?

Hab halt geschrieben, dass der Dritte und B nach Grundbuchberichtigung in Erbengemeinschaft eingetragen sind und sie die Erbengemeinschaft dergestalt auseinandersetzen, dass das Grundstück letzter Nachlassgegenstand ist und das übrige Erbe auseinandergesetzt ist und dass sie nach Erbauseinandersetzung jeder zu 1/2 als Bruchteilseigentümer im Grundbuch eingetragen werden sollen.

Klingt jetzt alles ein wenig konfus, ist es wahrscheinlich auch, aber ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass des so gut ist, alles in einer Urkunde zu machen. Hat das jemand von euch schon mal gemacht?

Liebe Grüße :?:
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Plumbum
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#2

16.04.2007, 21:19

Sorry...glaube habe das Thema in den falschen Bereich geschrieben, bitte net meckern..bin noch net lange hier!!
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Pepsi
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#3

17.04.2007, 06:35

wieso machst du es nicht einfacher und machst einfach n Erbauseinandersetzungsvertrag, wo vereinbart wird, dass eben der 1/2 Anteil an C verkauft wird.. das C in die Erbengemeinschaft eintritt geht sowieso glaube ich nicht..

ich guck nachher mal, wie wir das immer formulieren..
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wifey
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#4

17.04.2007, 07:47

:thx Pepsi

Plumbum, es meckert doch niemand .... hab's aber trotzdem mal in Richtung Notariat verschoben :-)

Schönen Tag noch !!!
Viele Grüße

ich
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Lotti
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#5

17.04.2007, 08:29

Pepsi hat recht. Man kann nicht einfach als dritter in eine erbengemeinschaft eintreten. zuerst müssen sich a und b über die erbengemeinschaft auseinandersetzen und auflösen, sodass jeder zur ideellen Hälfte eigentümer wird (1. Auflassung) und dann kann eine ideelle hälfte an einen dritten veräußert werden (2. Auflassung). das geht auch alles in einem vertrag.
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#6

17.04.2007, 08:53

Warum soll denn ein Dritter keinen Erbanteil erwerben können? Zu beachten ist hierbei das Vorkaufsrecht der Miterben gemäß § 2034 BGB.

Siehe auch § 2371 ff BGB.

Ob die Verfahrensweise hier Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der Herr Notar es so will...

Grüße aus dem Rheinland
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#7

17.04.2007, 08:57

notargehilfe: hast recht. hätt ich nicht gedacht.man lernt also nie aus.
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Pepsi
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#8

17.04.2007, 09:35

@Plumbum: also ich habe bei uns im Fundus nur Verträge gefunden, wo einer der Erben dann Alleineigentümer wird, kann dir also hinsichtlich des Kaufes nicht weiterhelfen..
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Plumbum
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#9

17.04.2007, 19:03

Ach ihr seid alle lieb...

mein Chef möchte einfach, dass der Erbteil verkauft wird an nen Dritten und hinterher auseinandergesetzt wird. Die zweite Perle in der Erbengemeinschaft kommt auch mit, um direkt die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abzugeben.

Wir machen des über die Schiene, dass nach dem Erschaftsverkauf das Grundbuch unrichtig wird wir nen Widerspruch eintragen lassen und all so nen schnick schnack. Ist eh nur ne Wiese und der Kaufpreis liegt auch unter 10.000,00 Euro da kann man ja mal Experimente wagen :lolaway

Naja morgen um 13:30 Uhr ist Beurkungung (hab eigentlich um zwei Feierabend, aber des wird wohl nix) und dann werden wa mal sehen, was unser Freund der Rechtspfleger dazu sagt...

aber ehrlich gesagt, ich bin mir da nicht so ganz sicher, ob des so hinhaut... aber wer nicht wagt der nicht gewinnt... *g

Ich kann Euch ja über diese Geschichte auf dem laufenden halten, wenn ihr Interesse habt... und ich glaube des könnte interessant werden *g

Liebe Grüße von mir für Euch

:wink2
Notargehilfe

#10

17.04.2007, 22:50

Plumbum hat geschrieben:Wir machen des über die Schiene, dass nach dem Erschaftsverkauf das Grundbuch unrichtig wird wir nen Widerspruch eintragen lassen
Wieso Widerspruch?

Wenn das Grundbuch unrichtig ist, dann berichtigt man es. Kann man sich hier wohl schenken und die Umschreibung aus der Auseinandersetzung unmittelbar auf die Enderwerber vornehmen.

Naja, warum einfach, wenns auch kompliziert geht.

Grüße aus dem Rheinland
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