Der Ehegatte, der sich von dem Berliner Testament zurückziehen will, würde das ja nicht einfach durch Errichtung eines neuen "Einzel"-Testaments tun, sondern er oder sie müsste von dem Testament zurücktreten gem. § 2296 BGB.
Oder verstehe ich dich falsch?
Berliner Testament und Vor- u. Nacherbschaft
- el mirasol
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 444
- Registriert: 22.01.2008, 19:06
- Wohnort: Mittelfranken
so in etwa hatte ich das gemeint. aber habs jetzt schon rausgefunden, ist der 2296 II, wir haben auf arbeit noch einen etwas dickeren Erbrechtsschinken, da stands ganz gut drin, wenn man erst mal das schlagwort gefunden hat
. Aber ist wirklich das mit der norariellen Beurkundung, die der andere Ehepartner in Ausfertigung erhalten muss.
!
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)