Notariat - Übersendung von Unterlagen

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Gast

#1

28.03.2006, 13:51

Hallo,

ich muss diese Frage jetzt mal hier stellen, damit ich für das Gespräch mit der Rechtspflegerin besser "informiert" bin. Kommt mir doch alles sehr komisch vor.

Folgendes: (es betrifft nachfolgendes alles die gleiche Firma)

Wir haben in 2004 eine GmbH gegündet und zum HR angemeldet. Sodann haben wir eine Sitzverlegung mit entsprechender Satzungsänderung beurkundet und angemeldet. Anschließend haben wir eine Zweigniederlassung in einer anderen Stadt angemeldet. Alle Eintragungen im HR sind 2005 erfolgt. Die Fa. ist mittlerweile über alle Berge, wir haben für die letzten zwei Sachen noch keinerlei Gebühren etc. gesehen. ZV wahrscheinlich erfolglos.

Nun schreibt mir das HR, dass wir betreffend der Zweigniederlassung folgende Unterlagen übersenden sollen (zur Weiterleitung an das HR der Zweigniederlassung):

Anmeldung/Gesellschafterversammlung/Satzung mit Bescheinigung

Den Gesellschaftsvertrag mit Bescheinigung sowie Anmeldung habe ich damals bereits dem HR übersandt.

Warum muss ich das jetzt nochmal hinsenden?
Bin ich dazu verpflichtet, auch noch, wenn die Firma (Zweigniederlassung) längst eingetragen ist?
In welcher Form müssen die Unterlagen dahin?

Und, was ist mit den Kosten (Fotokopien)? Die bezahlt uns ja keiner (wird wahrscheinlich aber beim HR keinen interessieren).

Hat hier jemand einen Rat zu?
Gast

#2

29.03.2006, 13:19

Hallo Anna ! Zunächst einmal ja, die Übersendung der weiteren Unterlagen sind berechtigt; zumindest wird das hier auch gefordert und macht auch Sinn, wenn die Satzung pp auch in den Akten der Zweigniederlassung sind. Wegen der Kosten hab ich mich jetzt mal nicht schlau gemacht, bei der Summe sag ich dir ganz ehrlich ist das denken doch teurer als die tatsächlichen Kosten oder ?

Jetzt mal zu dem Fall ! Kann mich erinnern, in den letzten Wochen mal ne Warnmeldung der Westfälischen Notarkammer bekommen zu haben. Da ging es um einen ähnlichen Fall. Gründung dann sofort Sitzverlegung und Anmeldung Zweigniederlassung. Was macht das für einen Sinn, unmittelbar nach der Gründung eine Sitzverlegung zu beantragen. Ist sicher von Anfang an ne unsaubere Sache gewesen.

Tip ! Bei unbekannten Mandanten und Aufträgen, die vom Sinn her nicht nachvollziehbar sind ruhig mal mit Notarkostenvorschuss arbeiten.

lg
Thomas
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Lena
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#3

29.03.2006, 13:41

Thomas hat geschrieben:Zunächst einmal ja, die Übersendung der weiteren Unterlagen sind berechtigt; zumindest wird das hier auch gefordert und macht auch Sinn, wenn die Satzung pp auch in den Akten der Zweigniederlassung sind.
:zustimm In § 13c HGB heißt es:
(1) Ist eine Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen, so sind alle Anmeldungen, die die Hauptniederlassung oder die Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder die eingetragenen Zweigniederlassungen betreffen, beim Gericht der Hauptniederlassung oder des Sitzes zu bewirken; es sind so viel Stücke einzureichen, wie Niederlassungen bestehen.
Thomas hat geschrieben:Wegen der Kosten hab ich mich jetzt mal nicht schlau gemacht, bei der Summe sag ich dir ganz ehrlich ist das denken doch teurer als die tatsächlichen Kosten oder ?
Na ja, ich denke es ging auch eher um die insgesamt angefallenen Kosten die dann ja doch ziemlich hoch sein können. Hihi, und wenn es viele ZweigNL sind, dann können sich die Kosten auch für die mehrfach einzureichenden Unterlagen bemerkbar machen. Ich hatte hierletzt insgesamt knapp 10 Urkunden betr. einer Firma... und die hatte gleich 9 ZweigNL... da kam ganz schön was an Fotokopierkosten zusammen... :wink:
Thomas hat geschrieben:Jetzt mal zu dem Fall ! Kann mich erinnern, in den letzten Wochen mal ne Warnmeldung der Westfälischen Notarkammer bekommen zu haben. Da ging es um einen ähnlichen Fall. Gründung dann sofort Sitzverlegung und Anmeldung Zweigniederlassung. Was macht das für einen Sinn, unmittelbar nach der Gründung eine Sitzverlegung zu beantragen. Ist sicher von Anfang an ne unsaubere Sache gewesen.

:!: Tip :!: Bei unbekannten Mandanten und Aufträgen, die vom Sinn her nicht nachvollziehbar sind ruhig mal mit Notarkostenvorschuss arbeiten.
Yep, das machen wir in so Fällen auch immer mal wieder. Es wird allgemein nur leider viel zu wenig davon Gebrauch gemacht... :?

Aber was mich noch intressiert. DIese Warnmeldungen von eurer Notarkammer scheinen ja wirklich oft zu kommen. Kriegt ihr die per Mail oder per Post? Gibts da sowas wie nen Newsletter wo man sich auch anmelden könnte (weil unsere Kammer kannste vergessen in der Beziehung :twisted: ) Dadiber hatte doch schon oft davon erzählt und ich find das gut dass die Kammern einem so auf den Laufenden halten - auf deren HP kann ich aber leider nix dazu finden... :(

So, frohes SChaffen noch allerseits... Ich hab jetzt Feierabend (eigentlich schon seit ein Uhr aber ich muss hier noch was fertig machen...) :D

LG
Lena :pcwink
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
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