begl. Abschriften fertigen - ja oder nein?

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
dadiber
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 04.11.2005, 10:47
Wohnort: Lippstadt, NRW
Kontaktdaten:

#11

29.11.2006, 08:03

also das du von einer begl. Fotokopie eine begl. Fotokopie ziehen kannst, das ist ne Tatsache. Allerdings wird das in der Masse der Fälle nicht ausreichen eben aus dem Grund den du gesagt hast.
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
Antworten