Hallo,
ich hoffe, es kann mir jemand von euch weiterhelfen..
Ich bin der Meinung einmal gehört zu haben, dass Angestellte des Notars keine Gebühren bezahlen müssen?? Stimmt das?
Gruß
Kostenberechnung für Angestellte
- butterflybabe
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Vielleicht kanzleiintern. Eine gesetzliche Regelung kann ich mir nicht vorstellen.Ich bin der Meinung einmal gehört zu haben, dass Angestellte des Notars keine Gebühren bezahlen müssen??
Nach § 17 I Satz 2 BNotO gilt:
"Soweit nicht gesetzliche Vorschriften die Gebührenbefreiung oder -ermäßigung oder die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung vorsehen, sind Gebührenerlaß und Gebührenermäßigung nur zulässig, wenn sie durch eine sittliche Pflicht oder durch eine auf den Anstand zu nehmende Rücksicht geboten sind und die Notarkammer allgemein oder im Einzelfall zugestimmt hat."
So hat z.B. die Westfälische Notarkammer in ihren Richtlinien festgelegt, dass Gebührenerlass oder Gebührenermäßigung ohne besondere Zustimmung der Notarkammer zulässig sind, soweit Angestellte des Notars oder deren Ehegatten Kostenschuldner sind.
"Soweit nicht gesetzliche Vorschriften die Gebührenbefreiung oder -ermäßigung oder die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung vorsehen, sind Gebührenerlaß und Gebührenermäßigung nur zulässig, wenn sie durch eine sittliche Pflicht oder durch eine auf den Anstand zu nehmende Rücksicht geboten sind und die Notarkammer allgemein oder im Einzelfall zugestimmt hat."
So hat z.B. die Westfälische Notarkammer in ihren Richtlinien festgelegt, dass Gebührenerlass oder Gebührenermäßigung ohne besondere Zustimmung der Notarkammer zulässig sind, soweit Angestellte des Notars oder deren Ehegatten Kostenschuldner sind.
- Lena
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![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Einfach in den Richtlinien der für euch zuständigen Kammer gucken, ob das dort festgelegt wurde. Die Notarkammern Kassel und Koblenz hatten das auch festgelegt, in Frankfurt musste glaub ich die Kammer zustimmen... Von daher ist das überall unterschiedlich.
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Lena
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Ich bin bisher fest davon ausgegangen, dass die Mitarbeiter des Notars nichts bei ihrem Chef beglaubigen oder Beurkunden lassen dürfen. . .
Sonnige Grüße
Fällt Dir ein Stein vom Herzen, so fällt er auf den Fuß Dir prompt,
so ist es nunmal auf der Welt, ein Kummer geht, ein Kummer kommt.
(Heinz Erhardt)
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- n.i.c.o.l.
- Forenfachkraft
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so hab ich das auch in der Schule gelernt!
da wurde gesagt, dass man als Mitarbeiter einen anderen, unparteiischen notar aufsuchen muss.
![Sehr verdächtig Smiley :verdaechtig](./images/smilies/sehr-verdaechtig.gif)
da wurde gesagt, dass man als Mitarbeiter einen anderen, unparteiischen notar aufsuchen muss.
Oi, was für ein Pudel ist das!
:yeah
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- Foren-Praktikant(in)
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Warum sollte der Notar keine Beglaubigungen etc. für seine Mitarbeiter machen dürfen? Wo steht das?!
Mein Chef hat für mich auch schonmal was beglaubigt! Und in der Schule hat auch nie einer was gegenteiliges gesagt!
Mein Chef hat für mich auch schonmal was beglaubigt! Und in der Schule hat auch nie einer was gegenteiliges gesagt!
Im eigenen Interesse habe ich mal nachgeforscht und letztendlich durch Nachfrage bei der Notarkammer folgendes ermitteln können:
Nach der 16. Auflage des Winkler-Kommentars zum Beurkundungsgesetz enthält § 3 Nr. 4 des BeurkG "kein Verbot der Beurkundung unter Beteiligung nicht volljuristischer Angestellter des Notars ..."
Nach der 16. Auflage des Winkler-Kommentars zum Beurkundungsgesetz enthält § 3 Nr. 4 des BeurkG "kein Verbot der Beurkundung unter Beteiligung nicht volljuristischer Angestellter des Notars ..."
Sonnige Grüße
Fällt Dir ein Stein vom Herzen, so fällt er auf den Fuß Dir prompt,
so ist es nunmal auf der Welt, ein Kummer geht, ein Kummer kommt.
(Heinz Erhardt)
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