Schuldanerkenntnis

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Gast

#1

19.09.2006, 12:31

Halli Hallo...

bräuchte dringend Eure Hilfe. Hat jemand ein Muster eines Schuldanerkenntnisses?

1000 DAnk im voraus.
viele grüsse
Gast

#2

19.09.2006, 13:06

Gib mir Deine E-Mail-Adresse und ich schicke Dir unser Muster.
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Pepsi
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#3

19.09.2006, 13:52

stell es doch hier rein, dann haben alles was davon ;-)
Gast

#4

19.09.2006, 13:56

Könnte ich auch machen...
Also hier kommt unser Muster:
Nr. der Urkundenrolle für 2006
Verhandelt

zu ……………. am …………………..


Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
…………………….
mit dem Amtssitz in ……………………


erschienen heute:

1. …………………..
2. …………………..

beide ausgewiesen durch Vorlage ihrer mit Lichtbild versehenen Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland.

Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. I Ziffer 4 und 7, Abs. II BeurkG verneinten die Erschienenen nach eingehender Erläuterung.

Die Erschienenen baten um Beurkundung des folgenden
Schuldanerkenntnisses
und erklärten:

Ich, der Erschienene zu 1., erkenne an,
Herrn Max Muster, geb. am ………,
wohnhaft Musterstr. 1, 23456 Musterstadt,
einen Geldbetrag in Höhe von ……………… € (in Worten: ………………. Euro) in der Weise zu schulden, dass dieses Anerkenntnis die Verpflichtung zur Zahlung selbständig begründet.
Der Geldbetrag ist fällig.

Bei dem anerkannten Betrag handelt es sich um ……… (z. B. um ein am ….. gewährtes Darlehen über ……………) …………………

Wegen der Verpflichtung zur Zahlung des vorgenannten Betrages unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in mein gesamtes Vermögen.

Über die Bedeutung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses sowie der sofortigen Zwangsvollstreckungsunterwerfung bin ich vom Notar belehrt worden.

Dem Gläubiger ist eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
Alle mit diesem Schuldanerkenntnis verbundenen Kosten werden von mir, dem Erschienenen zu 1., übernommen.

Vorstehende Niederschrift, deren Rückseiten unbeschriftet sind, wurde den Erschienenen von dem amtierenden Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben wie folgt:
Gast

#5

19.09.2006, 14:12

Hallo Claudine...

vielen lieben Dank. Hat schon geholfen.

gruesse
sansa
Gast

#6

19.09.2006, 14:16

Gerne doch. Bin ja froh, wenn ich mal helfen kann und nicht immer nur mit doofen Fragen hier vorstellig werde. *g*
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