Preisklausel (Wertsicherung)

Für Themen zur Ausbildung Notarfachangestellte / Notarfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Gast

#1

23.08.2006, 12:32

Hallo ihe Lieben!

Ich habe mal wieder eine keine Frage.

Wir haben ein Testament vorbereitet in dem der Erblasser/Testator ein Vermächtnis einsetzt. Jemand soll nach seinem Ableben eine Summe X erhalten und der Erbe ist verpflichtet ihm diese Summe zu zahlen. Dieser Betrag soll wertgesichert sein.

Also haben wir im Testament ja die Wertsicherungs- oder Preisklausel aufgenommen.

Ich habe heute mit dem Bundesamt für Wirtschaft telefoniert und mir wurde gesagt dass die Erteilung einer Genehmigung ca. 5 Wochen dauern würde. Wenn der Betrag nur bis zum Tode des Testators/Erblassers wertgesichert sein würde, würde die Klausel genehmigungsfrei sein.

Jetzt möchte ich gerne wissen ob ich dann nicht ein Negativzeugnis einholen muss und zum Testament legen muss. Hat da jemand Erfahrung mit? Ich muss doch die Genehmigung bzw. das Negativzeugnis dann mit in den Testamentsumschlag legen und beim AG hinterlegen oder nicht?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Sandra
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#2

25.08.2006, 10:20

Ich würd auch sagen dass man dazu keine Genehmigung/Negativattst braucht, aber da ich ja heut noch daheim bin kann ich leider nicht irgendwo in einem aktuellen Buch nachgucken...
Ich weiß nur, dass es im "Notariatskunde" ziemlich gut beschrieben war, wann Urkunden genehmigungsfrei sind und wann nicht. Hast du das Buch? Wenn nicht kann ich da nächste Woche gern nochmal nachgucken!
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#3

25.08.2006, 11:46

Hallo Lena!

Danke für deine Antwort. Das Buch habe ich; aber da habe ich natürlich nicht nachgesehen ;-) Du hast Recht, es ist gut beschrieben dort.

Ich habe zwischenzeitlich nochmal beim Bundesamt für Wirtschaft angerufen und man hat mir gesagt dass die Klausel evtl. doch genehmigungsbedürftig ist. Ich werde eine (auszugsweise) Kopie des Testaments dann zum Bundesamt für Wirtschaft schicken und dann eine Eilt-Vermerk draufmachen. Ich hoffe er ist bis zum Freitag wieder da, da die Genehmigung bzw. der Negativvermerk ja mit in den Testamentsumschlag genommen werden muss.... und das Testament muss ja innerhalb von einer Woche hinterlegt werden.

Wenn es doch später werden sollt, meint ihr dass es da Ärger mit dem Prüfer geben wird?

@ Lena
Ich wünsche dir noch einen schönen Urlaub und natürlich ein wunderschönes Wochenende!

Liebe Grüße
Sandra
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#4

25.08.2006, 12:12

Ne, das dürft keinen Ärger geben. Testament ist ja auch so gültig errichtet!

Ihr müsst nur drauf achten dass ihr auf die Genehmigung/Negativattest (was auch immer da jetzt kommt) den Eingangsstempel drauf macht (im alten Büro ist das bei uns manchmal untergegangen) und ne Kopie an die Abschrift für die Urkundensammlung dran macht, damit der Prüfer falls er nachfragt, auch sieht, warum nicht früher hinterlegt werden konnte...

Danke - ich wünsch dir auch ein schönes Wochenende!!! Urlaub hat ich mir zwar eigentlich anders vorgestellt, aber trotzdem genieß ich die freien Tage daheim :)
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Antworten